Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Vergewaltigung  

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Augsburg

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Freundin vergewaltigt zu haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass Verfahren einzustellen. Die von ihm erstellte Schutzschrift stütze sich auf die unplausiblen und widersprüchlichen Angaben der Anzeigeerstatterin. Selbst bei Wahrunterstellung ihrer Angaben bestanden Zweifel an der Tatbestandsmäßigkeit, die der Anwalt für Sexualstrafrecht schriftlich ausführte. Der Antrag hatte Erfolg und so bleibt dem Mandanten ein Strafprozess erspart.