Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Augsburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Freundin vergewaltigt zu haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass Verfahren einzustellen. Die von ihm erstellte Schutzschrift stütze sich auf die unplausiblen und widersprüchlichen Angaben der Anzeigeerstatterin. Selbst bei Wahrunterstellung ihrer Angaben bestanden Zweifel an der Tatbestandsmäßigkeit, die der Anwalt für Sexualstrafrecht schriftlich ausführte. Der Antrag hatte Erfolg und so bleibt dem Mandanten ein Strafprozess erspart.