Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz
Vorwurf: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Unserer Mandantin wurden sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen und Vergewaltigungen im Rahmen einer BDSM-Beziehung vorgeworfen. Sie soll gemeinsam mit ihrem Ehemann ihren Ex-Partner und nunmehr „Sklaven“ mehrfach gegen seinen Willen in sexuelle Interaktionen verwickelt haben. Unter anderem habe sie ihn ausgepeitscht, gefordert, dass er sich Analplugs einführe, und ihn mit einem Dildo penetriert. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte mit einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es weitestgehend an einem hinreichend konkretisierbaren Tatgeschehen fehlte. Überdies war ein entgegenstehender Wille mangels Verwendung des vereinbarten „Safewords“ nicht erkennbar. Zumindest fehlte es der Mandantin am Vorsatz. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.