SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

03.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen

03.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. Er habe sich per Chat zu einem Treffen mit einer Minderjährigen verabredet, bei dem es zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt gekommen sei. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und die durchgeführte Wahllichtbildvorlage wegen zahlreicher Fehler bei der Durchführung keine Aussagekraft hat. Darüber hinaus wurden erhebliche Zweifel hinsichtlich der Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale aufgezeigt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

28.10.2025 Einstellung nach Anklage wegen Besitz kinderpornografischer Schriften

28.10.2025

WO? Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
WER? Strafverteidiger
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Defensio Strafverteidiger konnten in der Hauptverhandlung am Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen erreichen. Im Fall einer Verurteilung war mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu rechnen gewesen. Beides wäre im Führungszeugnis eingetragen worden und hätte auf Jahre für erhebliche Probleme bei der Berufswahl gesorgt. Durch das Schaffen zahlreicher Strafmilderungsgründe in der Zeit bis zur Hauptverhandlung konnten Gericht und Staatsanwaltschaft überzeugt werden, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Ergebnis: Keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.

27.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

27.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte bei YouTube hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mosbach konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Es fehlte schon an einer nachweisbaren Täterschaft unseres Mandanten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

26.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte

25.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Flensburg 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserer Mandantin wurde Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Sie soll über WhatsApp eine inkriminierte Bilddatei verschickt oder erhalten haben. Einzige Ermittlungsergebnisse waren die Zuordnung einer IP-Adresse, sowie einer Handynummer. Eine Durchsuchung erfolgte nicht, entsprechende Dateien konnten entsprechend nicht gefunden werden. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass mehrere Personen auf das Gerät zugreifen konnten. Somit konnte jeder dieser Personen auch gehandelt haben. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

25.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

25.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Aachen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT:Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. In volltrunkenem Zustand sollte seiner Freundin in dem gemeinsamen Bett an Brust und Po gefasst haben, obwohl diese damit nicht einverstanden gewesen sei. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz die Vorwürfe ausräumen. Zum einen waren die Angaben der Anzeigenerstatterin diffus und unkonkret. Zum anderen wäre – bei Wahrunterstellung ihrer Beschwerden – davon auszugehen, dass unser schwer alkoholisierter Mandant keinen Belästigungsvorsatz hatte. Da die Berührungen nicht besonders intensiv waren und unser Mandant auch sofort damit aufgehört hatte, als er Gegenwind bekam, wurde auch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit hilfsweise beantragt. Dem konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht verschließen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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