25.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Flensburg 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserer Mandantin wurde Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Sie soll über WhatsApp eine inkriminierte Bilddatei verschickt oder erhalten haben. Einzige Ermittlungsergebnisse waren die Zuordnung einer IP-Adresse, sowie einer Handynummer. Eine Durchsuchung erfolgte nicht, entsprechende Dateien konnten entsprechend nicht gefunden werden. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass mehrere Personen auf das Gerät zugreifen konnten. Somit konnte jeder dieser Personen auch gehandelt haben. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.