SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung bei Verdacht des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Christoph Grabitz 

Vorwurf: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern 

Ergebnis: Einstellung   

Wo: Staatsanwaltschaft Köln  

 

Ein Verdacht ins blaue Hinein, nicht mehr

Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll vor ein paar Jahren in einem Chatverlauf ausgeführt haben, bei einer 12-jährigen Person „einen reingesteckt“ zu haben. Anlässlich einer Hausdurchsuchung konnten aber weder Chatverläufe noch sonstige pornografischen Dateien gefunden werden. Strafverteidiger Christoph Grabitz stellte in einer umfassenden Schutzschrift für unseren Mandanten die rechtsstaatlichen Prinzipien im Strafverfahren in den Mittelpunkt: Sind weder Tatort, Tatzeit, „Opfer“ noch die konkrete Tathandlung bekannt, ist das Strafverfahren einzustellen. Dem hierauf gerichteten Antrag konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht verschließen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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