SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
07.10.2025 Einstellung bei Verdachts des sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Erwerb und Besitz von jugendpornographischen Inhalten
07.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Erwerb und Besitz jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Tätigkeit bei der freiwilligen Jungendfeuerwehr andere Mitglieder sexuell missbraucht, sowie diese zu Übersendung von Nacktbildern aufgefordert zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass weder der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs noch der Vorwurf des Erwerbs und Besitzes jugendpornographischer Inhalte erhärtet werden konnte. Die Aussagen der Belastungszeugen waren vage und undetailliert und fußten offensichtlich in einem regen suggestiven Austausch innerhalb der Jugendgruppe. Die dadurch losgetretenen Gerüchte und Vorurteile entwickelten eine Eigendynamik, welche zu dem vorliegenden Ermittlungsverfahren geführt hatte. Dies musste auch die Staatsanwaltschaft Münster einsehen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
06.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs
06.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Arbeit als Erzieher in einer Kita ein dreijähriges Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Zum einen bestehen erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin. Zum anderen ergeben die Ermittlungsergebnisse kein hinreichend konkretisierbares Tatgeschehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
05.10.2025 Einstellung bei Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
05.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderpornographischer Inhalte ermittelt. Anlass der Ermittlungen war ein Hinweis ans BKA. Unser Mandant habe bei Snapchat kinderpornographisches Material versendet. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
04.10.2025 Einstellung beim Vorwurf Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
04.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Trier
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll auf Snapchat ein kinderpornographisches Bild hochgeladen haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass keine Verbreitungshandlung vorlag. Das Versenden eines Snaps ermöglicht nicht die Wahrnehmung durch einen unbestimmten Personenkreis. Der Empfänger wird vom Handelnden genau bestimmt. Auch der Besitzvorwurf konnte im Wesentlichen entkräftet werden. Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wegen Besitz an dem Bild konnte durch Zahlung einer Geldauflage beseitigt werden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ohne öffentlichen Strafprozess und Eintragung im Führungszeugnis ein.
03.10.2025 Einstellung bei Vorwurf der sexuellen Belästigung
03.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine Arbeitskollegin mehrfach am Gesäß und den Brüsten berührt haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es dem Mandanten jedenfalls am Vorsatz fehlte. Denn das Arbeitsverhältnis unseres Mandanten und der Anzeigenerstatterin war schon seit längerer Zeit von anrüchigen Bemerkungen und sexuell konnotierten Späßen geprägt. Dies hatte auch die Anzeigenerstatterin nicht negativ wahrgenommen. Dass die Anzeigenerstatterin darüber dennoch nicht hinaus gehen wollte, wurde unserem Mandanten mit der Anzeige klar. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
02.10.2025 Einstellung bei Vergewaltigung
02.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
01.10.2025 Geldstrafe beim Vorwurf der Freiheitsberaubung und des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern
01.10.2025
WO? Landgericht Oldenburg
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Freiheitsberaubung und versuchter sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Geldstrafe
Unser Mandant wurde in erster Instanz wegen Freiheitsberaubung sowie versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. In der anschließenden Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt das Gericht überzeugen, dass die Vorwürfe größtenteils haltlos waren. Das Ergebnis war eine geringe Geldstrafe, die nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird. Sämtliche Sexualvorwürfe waren vom Tisch und der Mandant konnte mit einem sauberen Führungszeugnis und ohne Freiheitsstrafe das Gericht verlassen.
01.10.2025 Anklage verhindert beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern
01.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten, der als Erzieher bei einer KiTa arbeitet, wurde der sexuelle Missbrauch zum Nachteil eines vierjährigen Mädchens, das dieselbe KiTa besucht, vorgeworfen. Die Mutter der Zeugin behauptet, der Mandant habe ihre Tochter beim Toilettengang an dem Intimbereich geschlagen und Wischbewegungen gemacht. Die vierjährige Zeugin hingegen behauptet, der Mandant habe sie auf dem Flur gehauen. Am Abend habe die Anzeigenerstatterin Blutanhaftungen in der Unterhose ihrer Tochter festgestellt. Die darauffolgende Untersuchung der Zeugin habe keine Auffälligkeiten ergeben. Insgesamt fehlte es aufgrund der äußerst undetaillierten Aussagen der Zeugin an einem hinreichend konkretisierbaren Tatgeschehen. Im Übrigen wäre selbst bei Wahrunterstellung der Tatbestand nicht erfüllt gewesen. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte und das Verfahren somit einzustellen war.
30.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von Jugendpornografie
30.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem zum Zeitpunkt des Tatvorwurfes 20-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen, ein jugendpornografisches Video besessen zu haben. Dabei soll der Heranwachsende dieses Video auf einer Dropbox gespeichert haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass dem bislang nicht vorbestrafte Mandanten eine solche Handlung nicht nachgewiesen werden kann. Kern des Antrags war eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Tatsache, dass für eine Strafbarkeit eine bloße Meldung des NCMEC nicht ausreicht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
29.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Besitz von Kinderpornografie
29.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Besitz von kinderpornografischen Dateien gewesen zu sein. Der Schluss hierauf wurde aufgrund von Internetchats gezogen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Flensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






