SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

08.01.2026 Verdacht der sexuellen Belästigung

08.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen in seiner Wohnung seine Nachbarin sexuell belästigt zu haben. Er habe laut Anzeigenerstatterin ihre Schultern in sexueller Weise massiert. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass bereits der Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht bestand. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

06.01.2026 Verdacht des Besitzes und des Erwerbes kinderpornografischer Inhalte

06.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes und des Erwerbes kinderpornografischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich kinderpornografische Inhalte verschafft zu haben und zu besitzen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aurich konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine dezidierte Auseinandersetzung mit dem Besitz und dem Besitzwillen bei Cache-Dateien und Thumbnails, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

04.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung und Körperverletzung

04.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung und Körperverletzung  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Partnerin körperlich angegriffen, sowie vergewaltigt zu haben. Eine Strafanzeige erfolgte im Rahmen eines Polizeieinsatzes während des aktuellen Sorgerechtsstreites. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen wie rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

29.12.2025 Einstellung beim Vorwurf exhibitionistischer Handlungen

29.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll sein entblößtes Glied auf seinem eigenen Balkon derart präsentiert haben, dass sich ein Nachbar belästigt fühlte. Rechtsanwalt Bartsch konnte begründen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

27.12.2025 Einstellung bei Vorwurf sexueller Nötigung

27.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Nötigung vorgeworfen. Er soll angeblich die Anzeigeerstatterin bei dem zweiten Treffen gegen ihren Willen gewürgt und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Abschließend nahm die Anzeigenerstatterin nach eigenen Angaben aus eigener Initiative sexuelle Handlungen an unserem Mandanten vor. Unser Mandant konnte nicht erkennen, dass sie mit den vermeintlichen sexuellen Handlungen nicht einverstanden war, da sie dies nicht klar kommunizierte. Rechtsanwalt Marcel Bartsch führte dies in seiner ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel aus. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

20.12.2025 Einstellung bei Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte

20.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Stade
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei so genannte „Dick-Pics“ an seine Ex-Freundin gemailt zu haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte in einer Schutzschrift herausarbeiten, dass sich die Täterschaft unseres Mandanten in einer etwaigen Hauptverhandlung zum einen schwer würde nachweisen lassen, da die Mail anonym versendet wurde. Zum anderen legte er dar, dass nicht Strafverfolgung, sondern ein Stopp des Versendens solcher E-Mail das eigentliche Ziel der Anzeigenerstattung sein dürfte und das Verfahren aus diesem Grunde jedenfalls aus Opportunitätsgründen eingestellt werden sollte. Dem konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht versperren. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

16.12.2025 Einstellung bei Vorwurf sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung

16.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe eine Frau gegen ihren Willen umarmt, auf den Hals geküsst und an der Brust berührt. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt. Auf tatsächlicher Ebene mangelt es bereits an einer belastbaren Aussagesubstanz und selbst bei Wahrunterstellung fehlt es aus rechtlichen Gründen an einem hinreichenden Tatverdacht. Das Verfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.   

12.12.2025 Einstellung bei Tatverdacht des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und der versuchten Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

12.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und der versuchten Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandantewurden der versuchte sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und die versuchte Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Er soll mit dem Fake-Profil eines zwölfjährigen Mädchens gechattet haben, hinter dem sich in Wirklichkeit der erwachsene Anzeigeerstatter verbarg. Dabei soll er infolge seines diesbezüglichen Irrtums sexuelle Annäherungsversuche unternommen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Lübeck konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Die Täterschaft unseres Mandanten war schon nicht hinreichend wahrscheinlich. Zudem schied ein Tatentschluss aus rechtlichen Gründen aus: Aus dem Inhalt der Chatnachrichten ergaben sich weder Anhaltspunkte für den Versuch, das „Kind“ zu sexuellen Handlungen zu motivieren, noch für den Versuch einer Einwirkung mit einem pornografischen Inhalt. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Wertung und stellte das Strafverfahren antragsgemäß ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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