SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

06.12.24-Einstellung beim Vorwurf der Vergewaltigung

06.12.2024

WO? Staatsanwaltschaft Augsburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Freundin vergewaltigt zu haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass Verfahren einzustellen. Die von ihm erstellte Schutzschrift stütze sich auf die unplausiblen und widersprüchlichen Angaben der Anzeigeerstatterin. Selbst bei Wahrunterstellung ihrer Angaben bestanden Zweifel an der Tatbestandsmäßigkeit, die der Anwalt für Sexualstrafrecht schriftlich ausführte. Der Antrag hatte Erfolg und so bleibt dem Mandanten ein Strafprozess erspart.

Einstellung bei Besitz und Besitzverschaffen von Kinderpornografie

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Besitz und Besitzverschaffen von Kinderpornografie

Ergebnis: Einstellung

Wo? Amtsgericht Hamburg-Barmbek

 

Der jugendliche Mandant hat eingeräumt eine Vielzahl von jugend- wie kinderpornographischen Bilddateien besessen zu haben und in 25 Fällen auch anderen Personen Besitz verschafft zu haben. Im Rahmen der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses konnte bei dem Mandanten kinderpornografisches Material gefunden werden. Nachdem die Verteidigung bereits die tatsächliche Lebenslage des Mandanten und seine positive Entwicklung seit der Durchsuchung skizzierte, verlass der Mandant seine Einlassung. Das Gericht stimmte der Auffassung der Verteidigung zu, dass das umfassende Geständnis Gewicht habe und auch das originär reumütige Verhalten des Mandanten besondere Umstände darstellen, die eine Verhängung von einer Jugendstrafe entbehrlich machen. Die Verfahrensbeteiligten kamen damit überein von einer Verurteilung abzusehen und das Verfahren vielmehr im Wege der Einstellung nach dem Jugendgerichtsgesetz zu beenden.

04.12.24-Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung

04.12.2024

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Rechtsanwalt Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, und Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserer Mandantin wurden sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen und Vergewaltigungen im Rahmen einer BDSM-Beziehung vorgeworfen. Sie soll gemeinsam mit ihrem Ehemann ihren Ex-Partner und nunmehr „Sklaven“ mehrfach gegen seinen Willen in sexuelle Interaktionen verwickelt haben. Unter anderem habe sie ihn ausgepeitscht, gefordert, dass er sich Analplugs einführe, und ihn mit einem Dildo penetriert. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte mit einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es weitestgehend an einem hinreichend konkretisierbaren Tatgeschehen fehlte. Überdies war ein entgegenstehender Wille mangels Verwendung des vereinbarten „Safewords“ nicht erkennbar. Zumindest fehlte es der Mandantin am Vorsatz. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Kinderpornografie  

Ergebnis: Einstellung

Wo? Amtsgericht Lübeck

 

Nach zähen Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage überzeugen. Trotz des Besitzes von Kinderpornografie und der zunächst geäußerten Auffassung der Staatsanwaltschaft, eine Einstellung komme nicht in Betracht, konnte eine solche Einstellung am Ende erreicht werden. So gibt es keine „Vorstrafe“ und keine Eintragung im Führungszeugnis.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

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