SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
30.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von Jugendpornografie
30.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem zum Zeitpunkt des Tatvorwurfes 20-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen, ein jugendpornografisches Video besessen zu haben. Dabei soll der Heranwachsende dieses Video auf einer Dropbox gespeichert haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass dem bislang nicht vorbestrafte Mandanten eine solche Handlung nicht nachgewiesen werden kann. Kern des Antrags war eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Tatsache, dass für eine Strafbarkeit eine bloße Meldung des NCMEC nicht ausreicht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
29.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Besitz von Kinderpornografie
29.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Besitz von kinderpornografischen Dateien gewesen zu sein. Der Schluss hierauf wurde aufgrund von Internetchats gezogen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Flensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
28.09.2025 – Einstellung beim Vorwurf der versuchten Vergewaltigung
28.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der versuchten Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem heranwachsenden Mandanten wurde versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll eine Jugendliche bei einem Date unangemessen an ihren Brüsten berührt und geküsst und in sie einzudringen versucht haben. In einem gut begründeten Antrag konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass die Jugendliche sich derart widersprüchlich verhalten hatte, dass der Mandant von einem Einverständnis zu körperlicher Nähe ausgehen durfte. Zudem war die Jugendliche durchgehend bekleidet und der Mandant lies freiwillig von ihr ab. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
27.09.2025 – Einstellung beim Vorwurf des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kranken und Hilfsbedürftigen
27.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Potsdam
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde mehrfacher sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen vorgeworfen. Er soll drei Frauen in einem Pflegeheim an den Brüsten und im Intimbereich berührt haben. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht, da die Aussagen unglaubhaft waren und keinerlei Anhaltpunkte für eine sexuell motivierte Handlung unseres Mandanten vorlagen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
26.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht wegen sexueller Belästigung
26.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine flüchtige Bekannte, für die er romantisches Interesse empfand, sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlich begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf legte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig dar, dass bereits aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht besteht. Kern des Antrags war, dass das in Rede stehende Verhalten weder objektiv als sexuell belästigend einzuordnen ist noch aus der Situation oder dem Verhalten der Anzeigenerstatterin für den Mandanten erkennbar war, dass dieses Verhalten unerwünscht war. Ein vorsätzliches Handeln lässt sich somit nicht feststellen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
25.09.2025 – Einstellung beim Verdacht der exhibitionistischen Handlungen
25.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Hintergrund war, dass unser Mandant angeblich beim Onanieren in seinem Auto beobachtet wurde. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass eine Täterschaft unseres Mandanten nicht nachweisbar und das behauptete Verhalten zugleich aus Rechtsgründen nicht strafbar ist. Das Verfahren wurde eingestellt.
24.09.2025 Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
24.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Flesburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
24.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlungen
24.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll zwei Personen auf einer öffentlichen Toilette sein Glied gezeigt haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es bereits aus Rechtsgründen an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
22.09.2025 Einstellung bei sexuelle Belästigung
22.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
22.09.2025 Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
22.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






