06.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes und des Erwerbes kinderpornografischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich kinderpornografische Inhalte verschafft zu haben und zu besitzen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aurich konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine dezidierte Auseinandersetzung mit dem Besitz und dem Besitzwillen bei Cache-Dateien und Thumbnails, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.