SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Kinderpornografie  

Ergebnis: Einstellung

Wo? Amtsgericht Lübeck

 

Nach zähen Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage überzeugen. Trotz des Besitzes von Kinderpornografie und der zunächst geäußerten Auffassung der Staatsanwaltschaft, eine Einstellung komme nicht in Betracht, konnte eine solche Einstellung am Ende erreicht werden. So gibt es keine „Vorstrafe“ und keine Eintragung im Führungszeugnis.

Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie

Strafverteidiger: Strafverteidiger Ippolito

Vorwurf: Kinderpornografie

Ergebnis: Bewährung

Wo? Staatsanwaltschaft Köln

 

Der Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Köln wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es, durch eine umfassende Vorbereitung der Einlassung des Mandanten und der erfolgreichen Anregung zur Verfahrensbeschränkung die Freiheit des Mandanten zu bewahren. Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung und sprach eine Bewährungsstrafe aus.

Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: sexueller Missbrauch eines Kindes

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Halbschwester im Kindesalter mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig zunächst die Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Die Belastungszeugin konnte sich weder an Tatzeitpunkt noch Tatzeitraum erinnern. Auch ihre übrigen Angaben waren undetailliert und unplausibel. Offensichtlich hatte bei der Anzeigenerstatterin eine Umdeutung eines tatsächlich in der Vergangenheit erlebten sexuellen Übergriffs mit einer anderen Person stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. So konnte ein öffentlicher Strafprozess und eine Eintragung im Führungszeugnis verhindert werden. Im Fall der Verurteilung hätte eine langjährige Haftstrafe gedroht. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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