Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: sexueller Missbrauch eines Kindes

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Halbschwester im Kindesalter mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig zunächst die Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Die Belastungszeugin konnte sich weder an Tatzeitpunkt noch Tatzeitraum erinnern. Auch ihre übrigen Angaben waren undetailliert und unplausibel. Offensichtlich hatte bei der Anzeigenerstatterin eine Umdeutung eines tatsächlich in der Vergangenheit erlebten sexuellen Übergriffs mit einer anderen Person stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. So konnte ein öffentlicher Strafprozess und eine Eintragung im Führungszeugnis verhindert werden. Im Fall der Verurteilung hätte eine langjährige Haftstrafe gedroht.