Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Kinderpornografie
Ergebnis: Einstellung
Wo? Amtsgericht Lübeck
Nach zähen Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage überzeugen. Trotz des Besitzes von Kinderpornografie und der zunächst geäußerten Auffassung der Staatsanwaltschaft, eine Einstellung komme nicht in Betracht, konnte eine solche Einstellung am Ende erreicht werden. So gibt es keine „Vorstrafe“ und keine Eintragung im Führungszeugnis.