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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

17.02.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreiten, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften

17.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreiten, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurden Straftaten nach §§ 184b, 184c StGB vorgeworfen. Die halbstaatliche US-amerikanische Agentur NCMEC hatte eine Verdachtsmeldung mit den deutschen Ermittlungsbehörden geteilt, wonach unter einer unserem Mandanten zuzuordnenden IP-Adresse zwei Fotos jugendlicher Mädchen im Rahmen eines pädosexuellen Rollenspiels versenden worden waren. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig herausarbeiten, dass nicht nur die Täterschaft unseres Mandanten reine Spekulation war, sondern auch bereits keine strafbaren Inhalte vorgelegen hatten. Dem konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht versperren. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

17.02.2025 – Einstellung  bei Vorwurf der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

17.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserer Mandantin wurde die Verbreitung und der Besitz kinderpornographischer Inhalte aufgrund eines hochgeladenen Videos via Instagram vorgeworfen. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Täterschaft unserer Mandantin bereits erheblichen Zweifeln begegnete. Darüber hinaus fehlte es nach der Auswertung von sichergestellten Datenträger an der Nachweisbarkeit etwaiger Verbreitungshandlungen sowie des Besitzes inkriminierter Inhalte  

16.02.2025 – Einstellung bei exhibitionistischer Handlungen Staatsanwaltschaft Gießen

16.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vornahme exhibitionistischer Handlungen  
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Dem Mandanten wurde die Vornahme exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Weder die Täterschaft des Mandanten noch die Tatbestandsvoraussetzungen wären in einer Hauptverhandlung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar gewesen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.   

13.02.2025 – Freiheit erhalten bei Vorwurf Besitz Kinderpornografie

13.02.2025

WO? Amtsgericht Freyung
WER? Defensio Strafverteidiger
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Freiheit erhalten, Geldstrafe

In der Hauptverhandlung wegen des Besitzes von kinderpornografischer Schriften war ein Freispruch aussichtslos – dies bedeutet jedoch nicht, dass Defensio Strafverteidiger für den Mandanten nichts tun konnten:

Zum einen konnte über ein umfassendes Geständnis hinaus zahlreiche Strafmilderungsaspekte in der Hauptverhandlung herausgearbeitet werden. Die Mindestfreiheitsstrafe beträgt eigentlich 3 Monate. Aufgrund der zahlreichen mildernden Umstände konnte das Gericht aber überzeugt werden, die Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umzuwandeln.

Zum anderen gelang es, den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Vernehmung des Angeklagten und den Plädoyers zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf die Präsenz der Öffentlichkeit im Zuschauerraum (unter anderem war Presse anwesend) bestanden. Über einen ausführlich begründeten schriftlichen Antrag konnte das Gericht jedoch dazu bewogen werden, den Saal räumen zu lassen. Die Privat- und Intimsphäre des Mandanten konnte auf diese Weise geschützt werden.

12.02.2025 – Einstellung bei sexueller Belästigung

12.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigungvorgeworfen. Er soll seiner Sportschülerin seines Karate-Vereins während eines gemeinsamen Essens außerhalb der Trainingszeiten an den Oberschenkel gefasst haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte jedoch herausarbeiten, dass der Mandant nicht vorsätzlich handelte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem dahingehenden Antrag und stellte das Verfahren ein. 

11.02.2025 – Freispruch bei Vergewaltigungsvorwurf

11.02.2025

WO? Schöffengericht Bottrop
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Tatsächlich konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig in der Hauptverhandlung herausarbeiten, dass die Nebenklägerin schlicht ihren Ehemann mit dem Mandanten im Rahmen eines Seitensprungtreffens betrogen hatte. Genau so schilderte sie es zunächst ihrem besten Freund. Den eindeutigen amourösen Chat mit unserem Mandanten hatte sie gelöscht. So wollte sie als Opfer dar stehen und dem Vorwurf der Untreue entgehen.

Dr. Hennig hat den amourösen Chat an passender Stelle im Verfahren platziert. Nach stundenlanger Vernehmung und Befragung insbesondere durch die Verteidigung war am Ende sogar die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass hier nur ein Freispruch beantragt werden kann.

Gerade im Sexualstrafrecht kommt es häufig zu bewussten oder unbewussten Falschbeschuldigungen. In aller Regel können wir mit einer gut begründeten Schutzschrift bereits eine Anklage verhindern. Hier kam der Mandant jedoch mit der Anklage zu uns. Er hatte im Ermittlungsverfahren keinen Anwalt beauftragt, weil er meinte dies sei wegen seiner Unschuld nicht erforderlich. Ein schwerer Fehler. Zum Glück konnte dieser vor Gericht behoben werden.

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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