{

Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

21.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Exhibitionistische Handlung

21.03.2025

WO? Amtsgericht Siegburg
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Exhibitionistische Handlung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Der Mandant wurde beschuldigt, eine exhibitionistische Handlung begangen zu haben. Trotz ungünstiger Beweislage konnte Strafverteidiger Ippolito die Staatsanwaltschaft und das Gericht überzeugen, das Strafverfahren gegen eine kleine Geldauflage einzustellen. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens!

20.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen

20.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Auf seinem Smartphone wurde ein Video gefunden, dass über die Abtrennwand einer Toilette gefilmt zeigt, wie ein Mann mit heruntergezogener Hose auf der Toilette sitzt. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die gefilmte Person wurde nicht ermittelt. Ein Strafantrag lag nicht vor. Da das Strafgesetz die sexuelle Selbstbestimmung des Gefilmten schützt, ist dessen Interesse an der Verfolgung der Tat festzustellen und ausschlaggebend für die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

19.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

19.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Bei einer Zusammenarbeit zwischen deutschen und US-amerikanischen Ermittlungsbehörden soll eine IP-Adresse ermittelt worden sein, von der unser Mandant, der die Unterstützung einer Jugendhilfe genießt, auf inkriminierte Dateien zugegriffen haben soll. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte herausarbeiten, dass kein Tatverdacht vorliegt, weil keinerlei inkriminierte Dateien auf dem bei einer Durchsuchung sichergestellten PC festgestellt werden konnten. Zudem hatten aufgrund der Eigenheit der Arbeitsweise einer Jugendhilfe eine Vielzahl von Personen Zugriffsmöglichkeiten auf die Verbindung. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

Aktuelle Erfolge

Was Mandanten

über uns sagen