06.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Mitgliedschaft in einem Darknet-Forum, das dem Austausch kinderpornografischen Materials dient, vorgeworfen. Er soll zudem im Besitz kinderpornografischen Material gewesen sein. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Es war schon nicht davon auszugehen, dass es sich bei dem Mandanten um den gesuchten Nutzer des Darknet-Forums handelte. Darüber hinaus standen rechtliche Gesichtspunkte einem Besitz von Kinderpornographie entgegen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.