SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

22.01.2026 Einstellung bei Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

22.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Kleve
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, das Kind einer befreundeten Familie in seinem Caravan auf einem Campingplatz schwer sexuell missbraucht zu haben. Auffällig war, dass sich das Kind im Kerngeschehen erheblich widersprach. Ihren Freunden berichtete sie anderes als der Vernehmungsbeamtin. Nicht einmal der genaue Tatzeitpunkt bzw. konkrete Tathandlungen ließen sich festmachen. Die Verteidigung führte eine ausführliche Aussageanalyse durch und konnte vor allem auto- und fremdsuggestive Einflüsse in der Entstehungsgeschichte der Aussage der Belastungszeugin aufdecken, die entweder als sog. Scheinerinnerungen ein Motiv für die belastende Aussage liefern oder der Zeugin das Gefühl gaben durch gruppendynamische und institutionelle Prozesse “keinen Weg zurück” mehr zu finden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

20.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

20.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine damalige Freundin mehrfach im Schlaf und auch in wachem Zustand vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Duisburg konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

18.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornografischen Inhalts nach § 184b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB

18.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornografischen Inhalts nach § 184b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Datei kinderpornografischen Inhalts per Direktchat auf Instagram versandt zu haben. Dies hat die halbstaatliche, US-amerikanische Organisation NCMEC dem Bundeskriminalamt mitgeteilt. Zu einer Durchsuchung kam es jedoch nicht. Der Nachweis, dass sich tatsächlich inkriminierte Dateien auf den Endgeräten unseres Mandanten befinden, konnte nicht geführt werden. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

16.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht Besitz und das Verbreiten kinder- und jugendpornografischer Inhalte

16.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes und das Verbreiten kinder- und jugendpornografischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen eine Datei kinderpornografischen Inhalts auf „Snapchat“ versandt zu haben. Zudem soll er im Besitz 15 Dateien kinder- und jugendpornografischen Inhalte gewesen seien. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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