SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

19.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung

19.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund 
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Nötigung
ERGEBNIS: Geldstrafe

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine seiner Angestellten durch die Androhung einer Kündigung zur Vornahme sexueller Handlungen genötigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

17.10.2025 Geldstrafe beim Vorwurf der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern

17.10.2025

WO? Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Geldstrafe

Unser Mandant wurde wegen des Verdachts der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Zudem wurde ihm der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Beim Vorwurf der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte die Hauptvorwürfe vor Gericht jedoch entkräften. Am Ende gab es lediglich eine geringe Geldstrafe. Unser Mandant verlies den Gerichtssaal erleichtert und in Freiheit.

15.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes und der Verbreitung jugend- und kinderpornographischer Schriften

15.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT:Verdacht des Besitzes jugend- und kinderpornographischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornographische Inhalte über die Plattform Microsoft BingImage hochgeladen und darüber hinaus kinderpornographische sowie jugendpornographische Schriften auf seinem Smartphone besessen zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift gegenüber der Staatsanwaltschaft konnte der Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Insbesondere ergab sich aus der Ermittlungsakte weder ein konkreter Nachweis für eine aktive Verbreitung noch ein hinreichend belegbarer Besitzwillen im strafrechtlichen Sinne. Der Fund von lediglich vierzehn inkriminierten Dateien unter mehr als 40.000 Bildern auf dem Mobiltelefon des Mandanten ließ vielmehr auf eine zufällige Speicherung ohne Kenntnis oder Willen schließen. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten bleibt ein belastendes Strafverfahren erspart. 

13.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlung und Erregung öffentlichen Ärgernisses

13.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bremen 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Exhibitionismus und der Erregung öffentlichen Ärgernisses
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Parkbank onaniert und dadurch eine Passantin belästigt zu haben. Trotz Zeugen, einem Bildbericht und einer geständigen Einlassung des Mandanten gegenüber der Polizei konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass das Verhalten unseres Mandanten aus rechtlichen Gründen nicht strafbar war. Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb das Verfahren antragsgemäß ein. 

12.10.2025 Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung

12.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hannover 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem heranwachsenden Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte besessen und diese auf einem Internetportal geteilt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hannover konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz darlegen, dass eine Einstellung aus Opportunitätsgründen angezeigt war. Der heranwachsende Mandant stand aufgrund einer Intelligenzminderung in der Entwicklung einem Jugendlichen gleich, sodass die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes zur Anwendung kommen mussten. Da sich der Mandant umfangreich mit dem Vorwurf auseinandergesetzt hatte, wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt. Unserem Mandanten blieben somit eine Hauptverhandlung sowie eine Eintragung in das Bundeszentralregister erspart. 

11.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Besitzes und Erwerbs kinderpornografischer Inhalte

11.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Besitzes und des Erwerbs kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem heranwachsenden Mandanten wurde vorgeworfen, über Snapchat ein kinderpornografisches Video versandt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Wuppertal konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus verschiedenen Gründen nicht besteht. Schon die Täterschaft unseres Mandanten konnte nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden. Zudem wurden bei einer Durchsuchung des Handys unseres Mandanten keine strafrechtlich relevanten Dateien aufgefunden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

10.10.2025 Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung

10.10.2025

WO? Landgericht Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Geldstrafe

Strafverteidiger Ippolito konnte in einem mehrtägigen Prozess in einer Aussage gegen Aussage Konstellation das Landgericht Frankfurt am Main davon überzeugen, dass begründete Zweifel am angeklagten Vorwurf der Vergewaltigung bestehen. In einem Rechtsgespräch konnte die Verteidigung die Verfahrensbeteiligten von einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage überzeugen. Ergebnis: Einstellung. Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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