20.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine damalige Freundin mehrfach im Schlaf und auch in wachem Zustand vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Duisburg konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.