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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

10.08.2025 – Einstellung bei Schwerer sexuelles Missbrauch von Kindern, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

10.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft München I
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Schwerer sexuelles Missbrauch von Kindern, Verbreitung kinderpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde eine der schwere sexuelle Missbrauch von seiner einjährigen Patentochter, dessen Aufzeichnung und die Drittbesitzverschaffung der Aufnahmen vorgeworfen. Er soll die Aufnahmen einem Mitbeschuldigten gegen Geldzahlungen i.H.v. mehr als 100.000,00 EUR zur Verfügung gestellt haben. Der Anfangsverdacht stützte sich auf eine bloße Schlussfolgerung der Mutter des Kindes. Eine Überprüfung der Datenträger des Mandanten ergab keine Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es gänzlich an Anhaltspunkten für die Annahme des hinreichenden Tatverdachts fehlte und das Verfahren somit einzustellen war 

07.08.2025 – Bewährung bei Vorwurf Kinder- und Jugendpornografie

07.08.2025

WO? Amtsgericht Münster
WER? HT Strafverteidiger
DELIKT: Kinder- und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Bewährung

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte den Mandanten wegen Besitzes kinder- bzw. jugendpornografischer Inhalte angeklagt. Eine längere Verfahrensdauer, die technische Unerfahrenheit und Erkrankung des Mandanten sowie eine im Verhältnis geringe Menge inkriminierter Inhalte konnte HT Strafverteidiger als strafmildernde Gründe herausarbeiten. Die vom Gericht ausgeurteilte Freiheitsstrafe blieb deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten.

06.08.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung

06.08.2025

WO? Schöffengericht Mühlhausen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Der Mandant wurde vor dem Schöffengericht in Mühlhausen wegen Vergewaltigung angeklagt. In dieser Aussage gegen Aussage Konstellation konnte Strafverteidiger Ippolito das Schöffengericht davon überzeugen, dass vernünftige Zweifel an der Aussage der Belastungsaussage bestehen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine mehrjährige Haftstrafe, doch das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch!

05.08.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vornahme exhibitionistischer Handlungen

05.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vornahme exhibitionistischer Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, exhibitionistische Handlungen vorgenommen zu haben. Er soll sich wiederholt auf einem öffentlichen Parkplatz entblößt und sein Geschlechtsorgan so zwei Frauen gezeigt haben. Die Ermittlungsbehörden stützten den Tatvorwurf auf die Aussagen zweier Zeuginnen und eine durchgeführte Wahllichtbildvorlage. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig arbeitete heraus, dass die Zeugenaussagen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten begründeten. Nach Lage der Akten bestanden auch aus rechtlichen Gründen keinerlei Anhaltspunkte für die Vornahme exhibitionistischer Handlungen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

03.08.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Belästigung

03.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine neue Mitarbeiterin gegen ihren Willen mehrfach unsittlich berührt und dadurch belästigt haben. Dagegen gesagt hatte diese allerdings bis zu einem intimen Annäherungsversuch in der Küche nie etwas. Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte in einem ausführlichen und gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Teil der vorgeworfenen Verhaltensweisen schon überhaupt keinen Straftatbestand erfüllten und unser Mandant für den anderen Teil jedenfalls keinen Vorsatz hatte. Denn als ein „Nein“ kam, verstand er das auch. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

01.08.2025 – Freispruch vom Vorwurf der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

01.08.2025

WO? Amtsgericht Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: § 176b Abs. 1 und Abs. 3 StGB 
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte unserem Mandanten vorgeworfen, er hätte zur Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs auf ein Kind versucht einzuwirken. Mit Hilfe einer Einlassung auf der einen und einer Erklärung gem. § 257 Abs. 2 StPO auf der anderen Seite konnte Rechtsanwalt Grabitz einen Freispruch erzielen. Denn er konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass das in der Norm genannte Tatbestandsmerkmal des Einwirkens eine höhere Intensität voraussetzt als schlichte Kommunikation mit einem Kind. Auf diesem Wege konnte die Verhängung einer Bewährungsstrafe verhindert werden. Der Mandant hat nun einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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