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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

06.09.2025 – Einstellung beim Vorwurf von exhibitionistischen Handlungen und einfacher Körperverletzung

06.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen, einfache Körperverletzung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, exhibitionistische Handlungen und eine einfache Körperverletzung begangen zu haben. Er soll in seinem Auto onaniert haben und einer Person Kratzer und Hämatome zugefügt haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte diese überzeugt werden, dass kein hinreichender Tatverdacht bezüglich der exhibitionistischen Handlungen, und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bezüglich der Körperverletzung vorliegt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt und die Körperverletzung auf den Privatklageweg verwiesen. 

05.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

05.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kassel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll eine ihm bekannte Person nach einer gemeinsamen Feier „gefingert“ haben. Die Person stand dabei unter Alkoholeinfluss und soll dies geduldet, aber nicht gewollte haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass die Aussage der Belastungszeugin unglaubhaft ist und ein hinreichender Tatverdacht zumindest aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine aussagepsychologische Analyse der Aussage der Belastungszeugin, die von einer rechtlichen Würdigung der Gesetzeslage flankiert wurde. Die Staatsanwaltschaft konnte davon überzeugt werden, dass der Mandant – ungeachtet der nur dürftigen Aussage der Zeugin – jedenfalls von einem Einverständnis ausging und damit nicht vorsätzlich handelte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt und es erfolgte keine Eintragung im Führungszeugnis. Dem Mandanten ist eine ansonsten drohende öffentliche Hauptverhandlung erspart geblieben. 

04.09.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern

04.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in Chatnachrichten mit anderen Nutzern über einen sexuellen Missbrauch von Kindern ausgetauscht zu haben. Hieraus resultierte auch der Verdacht, er habe an seiner Enkelin sexuelle Handlungen vorgenommen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass der fragliche Account unserem Mandanten schon nicht zweifelfrei zuzuordnen war. Abgesehen davon ergaben sich keinerlei Hinweise für einen Realmissbrauch. Schließlich schied auch eine Strafbarkeit wegen des Verschaffens oder Herstellens kinderpornographischer Inhalte aus. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein.  

03.09.2025 – Einstellung bei Vorwurf der Vergewaltigung

03.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll mit der Zeugin, mit der er seit längerer Zeit eine sexuelle Beziehung führte, regelmäßig gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr gehabt haben. Strafverteidiger Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Aussage der Zeugin unglaubhaft war. Sie zeigte eine erhebliche Inkonsistenz und Belastungstendenz. Von der ersten Aussage, die sie direkt nach der vermeintlichen Tat machte, bis zu ihrer zweiten Zeugenvernehmung steigerte die Zeugin ihre Vorwürfe fortlaufend und fügte jedes Mal Neues hinzu. Zudem verstrickte sie sich in Widersprüche bzgl. ihrer Angaben zu den vergangenen Taten. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

02.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen u.a.

02.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Siegen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sowie Besitzes von Jugendpornografie  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf Snapchat eine 14-Jährige nach einem Sextreffen gefragt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Siegen konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel an einer Täterschaft des Mandanten. Zudem stellte der Chatverlauf in rechtlicher Hinsicht weder einen sexuellen Missbrauch dar, noch begründete er einen Verdacht auf den Besitz jugendpornographischer Inhalte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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