05.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderpornographischer Inhalte ermittelt. Anlass der Ermittlungen war ein Hinweis ans BKA. Unser Mandant habe bei Snapchat kinderpornographisches Material versendet. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
