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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

18.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornografischen Inhalts nach § 184b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB

18.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornografischen Inhalts nach § 184b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Datei kinderpornografischen Inhalts per Direktchat auf Instagram versandt zu haben. Dies hat die halbstaatliche, US-amerikanische Organisation NCMEC dem Bundeskriminalamt mitgeteilt. Zu einer Durchsuchung kam es jedoch nicht. Der Nachweis, dass sich tatsächlich inkriminierte Dateien auf den Endgeräten unseres Mandanten befinden, konnte nicht geführt werden. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

16.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht Besitz und das Verbreiten kinder- und jugendpornografischer Inhalte

16.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes und das Verbreiten kinder- und jugendpornografischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen eine Datei kinderpornografischen Inhalts auf „Snapchat“ versandt zu haben. Zudem soll er im Besitz 15 Dateien kinder- und jugendpornografischen Inhalte gewesen seien. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

14.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung u.a.

14.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bremen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB, Verbreiten pornographischer Inhalte an Minderjährige nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB, Bedrohung nach § 241 Abs. 2 StGB, sowie die Verbreitung, Erwerb und der Besitz jugendpornographischer Inhalte nach § 184 c StGB 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexuelle Nötigung, Verbreiten pornographischer Inhalte an Minderjährige, Bedrohung, sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bremen überzeugen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

12.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht sexueller Belästigung

12.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten, einem Physiotherapeuten, wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfenIm Rahmen der Behandlung einer Patientin soll er deren  Hose sowie die Unterhose in sexuell bestimmter Weise heruntergezogen und ihr Gesäß vollständig entblößt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass keine sexuelle Konnotation vorlag. Unser Mandant hatte die Erlaubnis für das teilweise Entblößen des Gesäßes zwecks Massage des so genannte Gluteus Maximus Muskels eingeholtEs lag eine lege artes durchgeführte Heilbehandlung vor, die von der Anzeigenerstatterin fehlerhaft interpretiert worden war. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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