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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

07.03.2026 Einstellung beim Verdacht des Verbreitens jugendpornografischer Inhalte u.a.

07.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreiten und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurden die Verbreitung und der Besitz jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über die Plattform Dropbox ein Video mit jugendpornografischem Inhalt hochgeladen haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass allein aufgrund der Tatsache, dass der Account unter der E-Mail-Adresse des Mandanten registriert war, kein hinreichender Nachweis geführt werden konnte, dass der Mandant die Datei selbst hochgeladen hat. Weiterhin konnte nicht von einem Vorsatz zum Verbreiten ausgegangen werden. Bei Dienstleistern wie Dropbox ist ein automatischer Upload möglich, welcher gerade nicht vom Willen des Mandanten getragen war. Zudem konnte dem Mandanten mangels Rekonstruktion der Datei auf dem Endgerät kein Besitzwille nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

05.03.2026 Einstellung bei Vorwurf Verbreiten und Besitz jugendpornografischer Inhalte

05.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über Snapchat jugendpornografische Dateien einvernehmlich ausgetauscht zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Christoph Grabitz heraus, dass mangels Täterschaft die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts fern lag und im Übrigen keine tatbestandsmäßige Handlung vorlag. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

04.03.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Sichverschaffens jugendpornographischer Inhalte

04.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht deSichverschaffens jugendpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Dienst „WhatsApp“ mehrere Bild- und Videodatei mit jugendpornographischem Inhalt empfangen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hamburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits mangels Auffindung oder Rekonstruktion der vermeintlichen Inhalte auf den sichergestellten Datenträgern unseres Mandanten ausscheidet. Zudem konnte er aufzeigen, dass der bloße Empfang, ohne eine vorherige Aufforderung, bereits keine tatbestandsmäßige Handlung darstellt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

27.02.2026 Einstellung bei Verdachts des Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Inhalte

27.02.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdachts des Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung gegn Auflage

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornographische Dateien über verschiedene Messenger-Dienste an Dritte versendet sowie entsprechendes Material auf seinen Endgeräten besessen zu haben. Bei der Auswertung zweier sichergestellter Geräte wurden entsprechende Dateien und Chatverläufe gefunden. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass jedenfalls kein Verbreiten im Sinne der Norm vorlag. Das Verfahren wurde daraufhin antragsgemäß gegen eine geringe Geldauflage eingestellt. Dem Mandanten blieb damit ein öffentlicher Strafprozess erspart – ebenso eine Eintragung im Führungszeugnis. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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