Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben
SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
20.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung und exhibitionistische Handlungen
20.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung und exhibitionistische Handlungen
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in seinem Krankenzimmer mit einem erigierten Glied eine Pflegefachassistentin aufgefordert haben beim Masturbieren zu zuschauen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Zudem bestand bei Wahrunterstellung bereits kein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
18.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
18.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Taxifahrgast sexuell belästigt zu haben, indem er sie am Oberschenkel berührt haben soll. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Lüneburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
16.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung
16.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Mainz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Freundin auf einer privaten Silvesterparty vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mainz konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
14.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung
14.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Vergewaltigung geführt. Grundlage des Verfahrens war die Aussage einer Jugendlichen, die behauptete, der Mandant habe sie in ihrer Kindheit sexuell missbraucht. Im Rahmen einer ausführlichen Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass die Angaben der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten erheblichen Zweifeln unterliegen und keine belastbare Grundlage für einen hinreichenden Tatverdacht bieten. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Dem Mandanten blieb ein öffentlicher Strafprozess erspart.
12.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht exhibitionistischer Handlungen
12.04.2026
WO? Amtsgericht St. Georg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht exhibitionistischer Handlungen
Ergebnis: Nichteröffnung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll in einem öffentlichen Verkehrsmittel onaniert haben. In einer umfangreichen Schutzschrift an das Gericht konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro das Gericht davon überzeugen, dass ein hinreichender Tatverdacht schon aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Es konnte dargelegt werden, dass das Verhalten des Mandanten fälschlich als sexuelle Handlung wahrgenommen wurde und die Anzeigenerstatterin die Situation somit missverstanden hat. Das Gericht eröffnete das Hauptverfahren folgerichtig nicht. Damit ist dem Mandanten nicht nur eine mögliche Verurteilung erspart geblieben, sondern auch eine, insbesondere bei solchen Vorwürfen, unangenehme Hauptverhandlung.
10.04.2026 Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie Amtsgericht Ibbenbüren
10.04.2026
WO? Amtsgericht Ibbenbüren
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie
Ergebnis: Teilfreispruch
Der Mandant wurde wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. In der Hauptverhandlung konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass das Verfahren gegen eine (moderate) Geldauflage eingestellt werden kann. Andernfalls hätte eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten udn ein Eintrag im Führungszeugnis gedroht. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens.
10.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs
10.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine damals neunjährige Tochter im Rahmen von Umgangsbesuchen mehrmals sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass die Aussage der Zeugin unglaubhaft ist. Dr. Hennig stellte klar heraus, dass sich der Konflikt der Eltern mittlerweile auf die Tochter übertragen hat und die Aussage durch erhebliche fremdsuggestive Prozesse beeinflusst wurde. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
10.04.2026 Einstellung bei Vergewaltigung
10.04.2026
WO? Landgericht Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
09.04.2026 Einstellung bei Vorwurf Kinderpornografie
09.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, bei Snapchat ein jugendpornografisches Video hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht sowohl aus tatsächlichen als auch aus rechtlichen Gründen nicht bestand. Zum einen insistierte Herr Grabitz auf der Einhaltung der Zweifelsgrundsatzes. Danach konnte nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass die abgebildete Person unter achtzehn war. Ferner griff Herr Grabitz die Täterschaft an, die in Ermangelung einer Hausdurchsuchung ebenfalls nicht nachgewiesen werden konnte. All dies bewegte die Staatsanwaltschaft dazu, das Verfahren einzustellen. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
09.04.2026 Einstellung bei Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
09.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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