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AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexueller Missbrauch

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch

09.01.2025 – Einstellung bei Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind

09.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen in einem Schwimmbad vor Kindern sexuelle Handlungen an seinem Penis vorgenommen zu haben. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte unser Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig herausarbeiten, dass es sich weder um sexuelle Handlungen gehandelt hat noch beabsichtigt war durch die Kinder wahrgenommen zu werden. Vielmehr musste davon ausgegangen werden, dass es sich um einen defekten Reisverschluss gehandelt hat, welcher im denkbar ungünstigsten Moment offen gestanden hat.  Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Bewährungsstrafe bei Vorwurf Sexueller Missbrauch eines Kindes

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Sexueller Missbrauch eines Kindes

Ergebnis: Bewährungsstrafe

Wo? Landgericht Essen

 

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte Rechtsanwalt Grabitz mit dem Mandanten ein umfassendes Geständnis abgelegt und ihn bei der Aufnahme einer Sexualtherapie unterstützt.  Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung hatte der Mandant diese bereits ein Jahr lang durchgeführt. Herausgekommen war in der Therapie, dass das Fehlverhalten durch eine Suchtverlagerung des zuvor langjährig alkoholkranken Mandanten begünstigt worden war. Der Mandant verpflichtete sich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an das geschädigte Kind. Eine zu vollstreckende Haftstrafe konnte so abgewendet werden.

Freiheit erhalten bei Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern

Ergebnis: Bewährungsstrafe

Wo? Amtsgericht Dortmund

 

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten einen sexuellen Kindesmissbrauch sowie Missbrauch eines Patientenverhältnisses vor. In seiner Funktion als Physiotherapeut soll er die Füße eines Kindes liebkost und an sein Genital gehalten haben. Strafverteidiger Grabitz konnte ein psychiatrisches Gutachten vorlegen, wonach der sexuell noch sehr unerfahrene Mandant keineswegs pädophil veranlagt war, sondern an einem bis zu dem Vorfall unerkannten Fuß-Fetisch litt. Da der Mandant zudem ein ebenso glaubhaftes wie reumütiges Geständnis ablegte und sich bei der Familie des Kindes für seine Verfehlung entschuldigte, urteilte das Gericht eine am untersten Rande liegende Bewährungsstrafe aus. Das Urteil erwuchs noch im Gerichtssaal aufgrund beiderseitigen Rechtsmittelverzichts in Rechtskraft.

Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Dresden

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich gegenüber den Kindern seiner damaligen Lebensgefährtin übergriffig verhalten zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht gegeben war. Die Aussagen der beiden Kinder waren offensichtlich durch erheblichen äußeren Einfluss zustande gekommen. Im Vordergrund stand ein Sorgerechtsstreit aufgrund massiver Vernachlässigung der Kinder durch die Kindesmutter. Der Kindesvater, welcher das alleinige Sorgerecht anstrebte, hatte bewusst oder unbewusst erheblich zur Aussageentstehung beigetragen. Die Staatsanwaltschaft Dresden musste daher unserer Auffassung folgen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
 
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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