09.01.2025
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen in einem Schwimmbad vor Kindern sexuelle Handlungen an seinem Penis vorgenommen zu haben. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte unser Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig herausarbeiten, dass es sich weder um sexuelle Handlungen gehandelt hat noch beabsichtigt war durch die Kinder wahrgenommen zu werden. Vielmehr musste davon ausgegangen werden, dass es sich um einen defekten Reisverschluss gehandelt hat, welcher im denkbar ungünstigsten Moment offen gestanden hat. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.