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Exzellenz & Expertise

Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.

AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

09.02.2025 – Einstellung inkriminierte Dateien bei Staatsanwaltschaft Kiel

09.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT:Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

In einem Verfahren am Amtsgericht Ahrensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die besondere Lage des Mandanten mittels einer gut vorbereiteten Erklärung des Mandanten in den Fokus rücken. Er konnte zum einen heraus arbeiten, dass der Mandant nicht pädophil ist, zum Anderen die tragischen Lebensumstände und den Hintergrund des Besitzvorwurfs verdeutlichen. In einem Rechtsgespräch forderte die Staatsanwaltschaft zunächst eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ausgesetzt zur Bewährung. Dr. Hennig konnte nach längerer, aber konstruktiver Diskussion Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung gegen eine moderate Auflage (6 Therapiegespräche und Zahlungsauflage an den Kinderschutzbund) überzeugen. Das Verfahren konnte somit ohne Eintragung im Führungszeugnis und Vorstrafenregister erfolgreich abgeschlossen werden. Das Ergebnis bewegt sich weit außerhalb dessen, was nach Aktenlage erwartbar war.

24.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie

24.01.2025

WO?Amtsgericht Herne-Wanne
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Der Mandant wurde wegen Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft aber davon überzeugen, das Strafverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Ein sehr wichtiges Ergebnis für den Mandanten. Denn durch eine Verurteilung drohte seine Aufenthaltserlaubnis entzogen zu werden.

23.01.2025 – Freispruch beim Vorwurf Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie

23.01.2025

WO? Amtsgericht Lüdinghausen
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Freispruch

Der Mandant war wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie angeklagt. Rechtsanwalt Ippolito konnte auf Grundlage technischer Kenntnisse den Besitzvorwurf an den verbotenen Inhalten nachhaltig erschüttern. Das Gericht vermochte nicht den Besitzwillen des Mandanten festzustellen und folgte dem Antrag des Strafverteidigers: Freispruch!

23.01.2025 – Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografischer Inhalte

23.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Dem Mandanten wurde die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll eine derartige Datei bei einem Filehosting-Dienst, auch Cloud Storage genannt hochgeladen haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Staatsanwaltschaft Lübeck davon überzeugen, dass sein Mandant nicht Inhaber des verwendeten Cloud Storage Accounts ist und nicht für das Hochladen der Datei verantwortlich war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren vollumfänglich ein. 

20.01.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt

20.01.2025

WO? Amtsgericht Herne
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit erhalten

Der Mandant war sowohl wegen Besitzes von Kinderpornografie als auch wegen sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt angeklagt. Trotz der Vielzahl der Bilder und Videos konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsgründe herausarbeiten. Die vom Gericht verhängte Strafe blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des Mandanten konnte so gewahrt werden.

19.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Verdachts des Besitzes oder sich Verschaffen von Kinderpornografie

19.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, sich Besitz von Kinderpornografie verschafft zu haben, bzw. diese zu besitzen. Er soll sich mit einer Chat-Partnerin über den sexuellen Missbrauch von Kindern ausgetauscht haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte diese überzeugt werden, dass der Chat nicht auf den Mandanten zurückzuführen ist. Zumal liegt gar kein inkriminiertes Material vor, weder in Form des Chats noch in Form von Bildmaterial. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

18.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Missbrauchs von Kindern und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte

18.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie 
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Messenger Snapchat ein zwölfjähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen aufgefordert zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte jedoch herausarbeiten, dass eine solche Handlung dem Mandanten nicht nachzuweisen ist. Ferner wurde dargelegt, dass der Besitz von inkriminierten Dateien mangels Besitzwillen zu verneinen ist. Dieser Ansicht folgte auch die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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