AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

26.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf inkriminierte Dateien bei Staatsanwaltschaft Itzehoe

26.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Dem Mandanten wurde das Verbreiten, der Erwerb und der Besitz eines jugendpornografischen Inhalts vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, kein hinreichender Tatverdacht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.   

24.02.2025 – Einstellung bei Besitz, Erwerb und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte

24.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz, Erwerb und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs desBesitzes kinderpornographischer Inhalte ermittelt.  Anlass der Ermittlungen war der Hinweis eines Internetportals. Unser Mandant habe auf dieser Plattform einen anderen Nutzer um Hergabe kinderpornographischen Materials gebeten. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren.Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

20.02.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (Verschaffung oder Besitz)

20.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft München II
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde Verbreitung kinderpornographischer und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Unser Mandant soll über ein Coinbase Germany-Konto Geld an ein Handelskonto geschickt habe, welches im Verdacht stand mit kinderpornographischen Inhalten zu handeln. Bei der Analyse der Transaktion konnte aber weder festgestellt werden, dass der Empfänger mit solchen Daten handelt, noch das solche Daten übermittelt wurden. Der Tatvorwurf konnte mit den Indizien in er Ermittlungsakte nicht hinreichend dargestellt werden. 

17.02.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreiten, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften

17.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreiten, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurden Straftaten nach §§ 184b, 184c StGB vorgeworfen. Die halbstaatliche US-amerikanische Agentur NCMEC hatte eine Verdachtsmeldung mit den deutschen Ermittlungsbehörden geteilt, wonach unter einer unserem Mandanten zuzuordnenden IP-Adresse zwei Fotos jugendlicher Mädchen im Rahmen eines pädosexuellen Rollenspiels versenden worden waren. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig herausarbeiten, dass nicht nur die Täterschaft unseres Mandanten reine Spekulation war, sondern auch bereits keine strafbaren Inhalte vorgelegen hatten. Dem konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht versperren. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

17.02.2025 – Einstellung  bei Vorwurf der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

17.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserer Mandantin wurde die Verbreitung und der Besitz kinderpornographischer Inhalte aufgrund eines hochgeladenen Videos via Instagram vorgeworfen. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Täterschaft unserer Mandantin bereits erheblichen Zweifeln begegnete. Darüber hinaus fehlte es nach der Auswertung von sichergestellten Datenträger an der Nachweisbarkeit etwaiger Verbreitungshandlungen sowie des Besitzes inkriminierter Inhalte  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Telefon   Rückrufservice   Email Schreiben