Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Verdacht des räuberischen Diebstahls
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in einem Laden eine Flasche Alkohol in seinen Rucksack gestohlen zu haben. Bei Verlassen des Ladens soll er den ihn konfrontierenden Ladendetektiv bedroht und körperlich angegangen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass es dem Mandanten bei der körperlichen Auseinandersetzung einzig darum ging, die Örtlichkeit zu verlassen, sodass ein räuberischer Diebstahl nicht vorlag. Im Hinblick auf die verbleibenden Vorwürfe folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag der Verteidigung und stellte das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage endgültig ein. Ein öffentlicher Strafprozess sowie eine Eintragung ins Führungsregister konnten verhindert werden.
