Einstellung Verstoß gegen das Waffengesetz, gefährliche Körperverletzung, verhetzende Beleidigung und Bedrohung bei Staatsanwaltschaft Köln

15.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verstoß gegen das Waffengesetz, gefährliche Körperverletzung, verhetzende Beleidigung und Bedrohung 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe Patronenmunition besessen sowie seinen Bruder mit einem Gegenstand geschlagen, ihn beleidigt und bedroht. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es aus rechtlichen Gründen an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt. Die Tatbestandsvoraussetzungen sowie die Schuld des Mandanten wären in einer Hauptverhandlung nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar gewesen. Das Verfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.