15.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Betrug
ERGEBNIS: Bewährungsstrafe
Unserer Mandantin wurde ein Betrug vorgeworfen. Sie soll gegenüber ihrer Versicherung Leistungen der Nachbarschaftshilfe abgerechnet haben, die tatsächlich nicht erbracht worden sein sollten. Ihre eigene, mit ihr in einem jahrelangen Streit befindliche, Schwester hatte sie bei der Polizei angeschwärzt. Christoph Grabitz konnte in einer umfassenden Schutzschrift Zweifel an der Täterschaft unserer Mandantin schüren. Jedenfalls konnte er darlegen, dass die für eine Anklage erforderliche Verurteilungswahrscheinlichkeit gen Null tendierte, zumal die unsere Mandantin belastende Schwester mittlerweile verstorben war. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
