05.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Volksverhetzung
ERGEBNIS: Bewährungsstrafe
Unserem Mandanten wurde Volksverhetzung vorgeworfen. Anlass für den Verdacht war eine Meldung aufgrund eines Kommentars bei „TikTok“. Wie sich herausstellte, hatte unser Mandant keine volksverhetzerische Absicht inne. Sein Kommentar wurde von den Ermittlungspersonen falsch verstanden. Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem umfassenden Einstellungsantrag darlegen, dass die Ermittlungsbehörden weitere straffreie Deutungsmöglichkeiten des Kommentars nicht berücksichtigt haben. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
