Einstellung bei Tatverdacht eines Diebstahls

02.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Diebstahl
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, innerhalb einer Wohngemeinschaft 50.000 € aus einem gemeinsam genutzten Tresor entwendet zu haben. In einer Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig aufzeigen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht bestand und zudem erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben des Anzeigenerstatters vorlagen. Das Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Unserem Mandanten blieb ein öffentlicher Strafprozess erspart.