10.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in dem von ihm geführten Unternehmen Arbeitnehmer mit fehlendem Aufenthaltstitel beschäftigt und diese unter einem falschen Namen und falscher Adresse angemeldet zu haben, um deren Herkunft zu verschleiern. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hamburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht, erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage des Hauptbelastungszeugen bestehen und die Ergebnisse der Durchsuchung unergiebig sind. Kern des Antrags war eine dezidierte Auseinandersetzung mit der fehlenden Kenntnis meines Mandanten von den fehlenden Aufenthaltstiteln der Beschäftigten, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
