Exzellenz & Expertise
Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.
Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
Einstellung bei Tatverdacht wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
16.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurde belastendes Material auf einem Laptop gefunden. Mittels einer Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass bereits der Besitzwille unseres Mandanten erheblichen Zweifeln begegnet, zumindest aber eine Einstellung aus Opportunitätsgründen sachgerecht erschien. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornographischer Inhalte
14.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Upload einer jugendpornographischen Datei auf „X“ vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dresden konnte Fachanwalt für Strafrecht Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand. Die Täterschaft war eine reine Mutmaßung, die einzig und allein auf einer Meldung des National Center for Missing and Exploited Children, NCMEC, beruhte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Einstellung bei Tatverdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
03.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Internetdienst „KIK/Media Lab“ kinder– und jugendpornographische Dateien ins Internet hochgeladen zu haben. Auslöser des Verfahrens war ein CyberTipline Report des NCMEC an das BKA. Daraufhin ermittelte das BKA anhand der IP-Adresse die Personalien unseres Mandanten. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und der Mandantin ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung von jugendpornographischen Inhalten
31.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung von jugendpornographischen Inhalten
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von jugendpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einem CT-Report gestützt, es wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Daher konnte Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht, mit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte er dar, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es noch eine Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Dieses ist in diesem Fall nicht erfolgt. Darüber hinaus ist das Speichern von inkriminierten Daten auf einer Dropbox kein Verbreiten im Sinne des Strafrechts.
Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte u.a.
26.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte u.a.
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Dienst „Discord“ kinder- und jugendpornographische Inhalte hochgeladen zu haben. Im Rahmen einer Durchsuchung seien auf seinem Endgerät kinderpornographische Inhalte aufgefunden worden. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz darlegen, dass die stattgefundene Durchsuchung an schwerwiegenden Verstößen leidet und daher ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht. Im Übrigen war die Täterschaft unseres Mandanten hinsichtlich des vorgeworfenen Upload Vorgangs nicht nachweisbar. Bei den auf seinem Endgerät aufgefundenen minimalen Anzahl von inkriminierten Inhalten lag kein Besitzwille vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornographischen Inhalten
24.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung und Besitz von kinderpornographischen Inhalten
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurden die Verbreitung und der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden auf einen CT-Report gestützt, es wurde eine Durchsuchung durchgeführt. Bei der Auswertung der sichergestellten Datenträger wurde eine nur sehr geringe Anzahl an inkriminierten Dateien gefunden. Daher konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig mit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Es fehlte schon die Zuordnung der tatrelevanten E-Mail-Adresse zu unserem Mandanten. Darüber hinaus waren die aufgefundenen Dateien nur in sogenannten Cache-Ordnern gespeichert. Außerdem wurde eine Vielzahl von Dateien ausgewertet und eben nur lediglich einzelne inkriminierte Dateien gefunden. Beides spricht gegen einen bewussten Besitz.
Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung und Besitzes kinderpornographischer Inhalte
17.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Essen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig, Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdachts der Verbreitung, Erwerb und Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unseren Mandanten wurde Verbreitung, Erwerb und Besitzes kinderpornographischer Inhalte vorgeworden; sie sollen auf Dropbox ein kinderpornographisches Video hochgeladen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Essen konnten Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und den Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte u.a.
14.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte u.a.
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Dienst „Discord“ kinder- und jugendpornographische Inhalte hochgeladen zu haben. Im Rahmen einer Durchsuchung seien auf seinem Endgerät kinderpornographische Inhalte aufgefunden worden. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz darlegen, dass die stattgefundene Durchsuchung an schwerwiegenden Verstößen leidet und daher ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht. Im Übrigen war die Täterschaft unseres Mandanten hinsichtlich des vorgeworfenen Upload Vorgangs nicht nachweisbar. Bei den auf seinem Endgerät aufgefundenen minimalen Anzahl von inkriminierten Inhalten lag kein Besitzwille vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
Einstellung beim Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
10.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Besitz kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll auf Instagram einen Chat mit einem 14-Jährigen Chatpartner geführt haben und zwei kinderpornographische Inhalte empfangen haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Grabitz die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass meinem Mandanten kein Besitz nachgewiesen werden kann. Es lag keine Rekonstruktion der Daten vor. Die IP-Adresse und die Zuordnung zur Rufnummer begründet allein keinen Tatverdacht. Ein Anhaltspunkt für einen Besitz inkriminierter Dateien bestand zu keinem Zeitpunkt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Einstellung bei Verdacht des Besitzes/Verschaffens von kinder- und jugendpornographischer Inhalte
01.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Christoph Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes/Verschaffens von kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- bzw. jugendpornographische Inhalte auf einem anonymen Chatportal an eine andere Person verschickt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mosbach konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine kritische Würdigung der Ermittlungsakte, die auch den Staatsanwalt davon überzeugte, dass keine stichhaltigen Beweise bestehen, die unserem Mandanten eine solche Tat nachweisen können. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
über uns sagen
★
★
★
★



