31.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bonn 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung von jugendpornographischen Inhalten 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von jugendpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einem CT-Report gestützt, es wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Daher konnte Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrechtmit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte er dar, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es noch eine Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Dieses ist in diesem Fall nicht erfolgt. Darüber hinaus ist das Speichern von inkriminierten Daten auf einer Dropbox kein Verbreiten im Sinne des Strafrechts.