14.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Upload einer jugendpornographischen Datei auf „X“ vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dresden konnte Fachanwalt für Strafrecht Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand. Die Täterschaft war eine reine Mutmaßung, die einzig und allein auf einer Meldung des National Center for Missing and Exploited Children, NCMEC, beruhte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
