03.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Kiel 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Internetdienst „KIK/Media Labkinder– und jugendpornographische Dateien ins Internet hochgeladen zu habenAuslöser des Verfahrens war ein CyberTipline Report des NCMEC an das BKA. Daraufhin ermittelte das BKA anhand der IP-Adresse die Personalien unseres Mandanten. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestelltEs erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und der Mandantin ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.