AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

26.10.24-Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung

26.10.2024

WO? Staatsanwaltschaft Heilbronn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Es ging um den Vorwurf der Vergewaltigung. Vier Jahre nach vermeintlicher Tatbegehung erstattete die Ehefrau des Mandanten Anzeige bei der Polizei. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft wurde dargelegt, dass eine Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts unumgänglich war. Es bestanden keinerlei objektive Anhaltspunkte, die für eine Tatbegehung sprachen. Die Aussagen der Anzeigenerstatterin waren unschlüssig und lückenhaft. Davon ließ die Staatsanwaltschaft Heilbronn sich überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren gegen unseren Mandanten ein.

27.09.24-Einstellung bei Vergewaltigungsvorwurf

27.09.2024

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Der Mandanten soll nach einer Party die Anzeigenerstatterin auf seinem Sofa vergewaltigt haben, während ihr Freund im Nachbarzimmer schlief. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft Hannover davon überzeugen, dass die Aussage der einzigen Belastungszeugin unglaubhaft war. Ausführlich konnten die erheblichen Widersprüche in der Aussage herausgearbeitet und dargelegt werden. Unter kritischer Würdigung des Akteninhalts war ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen den Beteiligten überwiegend wahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft Hannover folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

12.09.24-Freispruch bei Anklagevorwurf Vergewaltigung

12.09.2024

WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unser jugendlicher Mandant war wegen des Verdachts einer Vergewaltigung angeklagt. Er sollte eine Mitschülerin in zwei Fällen dazu gezwungen haben, in einem Gebüsch Oralsex an ihm auszuüben. Strafverteidiger Christoph Grabitz arbeitete in einer fünfstündigen Hauptverhandlung heraus, dass die Aussage der an einer Borderline-Störung leidenden Anzeigenerstatterin nach aussagepsychologischen Kriterien unglaubhaft war und das Gericht ein psychiatrisches Gutachten hätte einholen müssen, um zu einer Verurteilung kommen zu können. Das Gericht folgte dem Antrag. Es sprach unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen von allen Anklagepunkten frei.

03.09.24-Freispruch für Arzt am Schöffengericht Schwelm bei Vorwurf sexuellen Übergriffs

03.09.2024

WO? Schöffengericht in Schwelm
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Freispruch

Strafverteidiger Dr. Hennig hat einen Arzt erfolgreich vor dem Schöffengericht in Schwelm verteidigt. Ihm wurde ein sexueller Übergriff während eines Notarzteinsatzes vorgeworfen. Dr. Hennig legte dar, dass die belastende Aussage unglaubhaft ist und im Kern durch ein Speichelgutachten widerlegt war. Die Staatsanwaltschaft hatte trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert. Das Gericht folgte Dr. Hennig in allen Punkten und sprach den Arzt frei. Die Approbation ist nun nicht mehr gefährdet.

12.08.24-Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung

12.08.2024

WO? Staatsanwaltschaft Traunstein
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Ausgangspunkt war ein One-Night-Stand. Die Anzeigenerstatterin hatte nach – für unserem Dafürhalten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr – Anzeige erstattet. In einer ausführlichen Schutzschrift, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte, hat Fachanwalt für Sexualstrafrecht Dr. Hennig anhand aussagepsychologischer Kriterien dargelegt, dass die belastende Aussage in puncto „erkennbarer entgegenstehender Wille“ nicht glaubhaft ist.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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