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AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexuelle Belästigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexuelle Belästigung

11.04.2025 – Einstellung bei Sexuelle Belästigung

11.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll eine Frau, die er zuvor in einer Lokalität kennengelernt hat, während der sich anschließenden gemeinsamen Nacht unter ihrer Schlafkleidung berührt haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Aussage der Anzeigenerstatterin nach aussagepsychologischen Maßstäben unglaubhaft war. Sie verstrickte sich hinsichtlich des Hauptgeschehens in Widersprüche. Zudem fehlte unserem Mandanten zum Zeitpunkt der vermeintlichen Berührungen jedenfalls der notwendige Belästigungsvorsatz. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

08.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, der sexuellen Belästigung und der Vornahme exhibitionistischer Handlungen

08.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hanau 
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT:Verbreiten pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, sexuelle Belästigung und Vornahme exhibitionistischer Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, eine sexuelle Belästigung und Vornahme exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Es soll ungefragt Bild- und Videodateien seines Genitals an eine Person unter 18 Jahren per Chat versendet und dieselbe Person bei einem Aufeinandertreffen ungebührlich am Gesäß berührt haben. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Die Ermittlungsbehörden stützten den Tatvorwurf maßgeblich auf eine unglaubhafte Aussage der Anzeigeerstatterin. Entsprechende Bild- und Videodateien konnten nicht präsentiert werden. Schließlich bestanden nach Lage der Akten schon aus rechtlichen Gründen keinerlei Anhaltspunkte für die Vornahme exhibitionistischer Handlungen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

18.03.2025 – Anklage verhindert bei Vorwurf Sexuelle Belästigung

18.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll einen jüngeren Vereinskollegen beim gemeinsamen Besuch einer Therme berührt haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag tatsächliche sowie rechtliche Zweifel an der angeblichen Tat herausarbeiten. Es lag ein Prozesshindernis vor. Zudem war der einzige Belastungszeuge unglaubwürdig. Auch in rechtlicher Hinsicht war eine Strafbarkeit nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

20.02.2025 – Einstellung bei sexueller Belästigung

20.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Strafverteidiger Meese
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines Kneipenbesuchs einer Frau an die Brust gefasst zu haben. Strafverteidiger Jonas Meese konnte im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass die Schuld des Mandanten gering ist und deswegen kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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