18.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll einen jüngeren Vereinskollegen beim gemeinsamen Besuch einer Therme berührt haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag tatsächliche sowie rechtliche Zweifel an der angeblichen Tat herausarbeiten. Es lag ein Prozesshindernis vor. Zudem war der einzige Belastungszeuge unglaubwürdig. Auch in rechtlicher Hinsicht war eine Strafbarkeit nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.