27.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine damalige Partnerin während eines gemeinsamen Urlaubs im Schlaf sexuell berührt zu haben. Zuvor hatte zwischen den Beteiligten einvernehmlicher Geschlechtsverkehr stattgefunden. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig führte in seiner ausführlichen Schutzschrift aus, dass bereits keine tatbestandsmäßige sexuelle Belästigung oder kein sexueller Übergriff vorlag, da sich die Beteiligten in einer fortdauernden Intimsituation innerhalb einer partnerschaftlichen Beziehung befanden und objektive Anhaltspunkte für eine Beendigung dieser Situation oder eine erkennbare Ablehnung weiterer körperlicher Nähe nicht ersichtlich waren. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.