SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung pornografischer Inhalte

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Verbreitung pornografischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf

 

Dem Mandanten wurde die Verbreitung pornographischer Inhalte und eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll einer Frau, die er über eine Dating-App kennengelernt hatte, ein Foto einer nackten, rücklings abgebildeten Person gesendet haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass das Foto keinen pornographischen Inhalt darstellte und auch der Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Einstellung beim Vorwurf sexueller Missbrauch eines Kindes

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf: Sexueller Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind 

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Aachen

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen sich während einer Busfahrt neben ein 13-jähriges Mädchen gesetzt und sich mit der Hand in die Hose gegriffen zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht zunächst die Glaubhaftigkeit der einzig belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Es wurde deutlich, dass das Mädchen das behauptete Verhalten unseres Mandanten nicht konkret beschreiben konnte. Nach eigenen Angaben hatte sie dies gar nicht wirklich wahrgenommen. Offensichtlich fußte die Anzeigenerstattung in einer Überinterpretation des tatsächlich Geschehenen nach einem Austausch mit Klassenkameradinnen. Die Staatsanwaltschaft Aachen folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornographie

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Köln

 

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von Kinderpornographie vorgeworfen. Er soll Bilddateien mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten über Reddit-Accounts hochgeladen haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig heraus, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand und der Mandant unschuldig ist. Es konnte überzeugend dargelegt werden, dass der Mandant selbst Opfer von einer dem BKA bekannten Tätergruppierung geworden ist, die aus bislang ungeklärten Gründen Internetzugänge von fremden Personen und mittelständischen Unternehmen missbraucht, indem sie mittels „Bots“ und „residential proxiesSocial-Media-Accounts erstellt und darüber inkriminierte Dateien verbreitet. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

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