SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

14.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung u.a.

14.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bremen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB, Verbreiten pornographischer Inhalte an Minderjährige nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB, Bedrohung nach § 241 Abs. 2 StGB, sowie die Verbreitung, Erwerb und der Besitz jugendpornographischer Inhalte nach § 184 c StGB 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexuelle Nötigung, Verbreiten pornographischer Inhalte an Minderjährige, Bedrohung, sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bremen überzeugen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

12.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht sexueller Belästigung

12.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten, einem Physiotherapeuten, wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfenIm Rahmen der Behandlung einer Patientin soll er deren  Hose sowie die Unterhose in sexuell bestimmter Weise heruntergezogen und ihr Gesäß vollständig entblößt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass keine sexuelle Konnotation vorlag. Unser Mandant hatte die Erlaubnis für das teilweise Entblößen des Gesäßes zwecks Massage des so genannte Gluteus Maximus Muskels eingeholtEs lag eine lege artes durchgeführte Heilbehandlung vor, die von der Anzeigenerstatterin fehlerhaft interpretiert worden war. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

10.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

10.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hildesheim
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin am Bahnhof vergewaltigt zu habenIn einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hildesheim konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen und ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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