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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

07.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Verden 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen dreijährigen Sohn sexuell missbraucht zu haben, indem er eine Zahnbürste und einen Vibrator in seinen Anus einführte. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Verden konnte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage angezeigt waren. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a.

04.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Köln 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. 
Ergebnis: Einstellung

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten vor, in den 90er Jahren als Betreuer auf kirchlichen Jugendfreizeitfahren sexuelle Handlungen an Jugendlichen vorgenommen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz dar, dass die Beschreibungen derart diffus waren, dass bereits kein konkretisierbares Tatgeschehen kondensiert werden konnte und im Übrigen auch Verjährung  vorlag. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

Einstellung bei Tatverdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

03.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Kiel 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Internetdienst „KIK/Media Lab“ kinder– und jugendpornographische Dateien ins Internet hochgeladen zu haben. Auslöser des Verfahrens war ein CyberTipline Report des NCMEC an das BKA. Daraufhin ermittelte das BKA anhand der IP-Adresse die Personalien unseres Mandanten. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und der Mandantin ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.   

Einstellung bei der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

02.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Chemnitz 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Vorbereitung zum Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. In einem fundierten Antrag legte Fachanwalt für Strafrecht Grabitz dar, dass es sich bei dem Chatverlauf zwischen unserem Mandanten und einem Polizeibeamten, der sich als junges Mädchen ausgab, nicht zu einem manipulativen Einwirken seitens unseres Mandanten kam und somit das Verfahren antragsgemäß eingestellt wurde.  

Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

01.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Chemnitz 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine 16-jährige auf einem gemeinsamen Spaziergang im Wald vergewaltigt zu haben. Dabei sollen die beiden sich bereits über längere Zeit sexualisierte Nachrichten geschrieben haben, bis es zu diesem ersten Treffen kam. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Chemnitz konnte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz darlegen, dass der Mandant keine Handlungen gegen den Willen seiner Sexualpartnerin ausgeführt hatte. Diese hatte ihn erst in dem Moment angezeigt, in dem er keinen Kontakt mehr zu ihr wünschte. Kern des Antrags war eine ausführliche aussagepsychologische Analyse anhand der Nullhypothese des BGH. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung von jugendpornographischen Inhalten

31.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bonn 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung von jugendpornographischen Inhalten 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von jugendpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einem CT-Report gestützt, es wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Daher konnte Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht, mit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte er dar, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es noch eine Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Dieses ist in diesem Fall nicht erfolgt. Darüber hinaus ist das Speichern von inkriminierten Daten auf einer Dropbox kein Verbreiten im Sinne des Strafrechts. 

Einstellung beim Vorwurf der Vergewaltigung

27.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck 
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll im Rahmen eines Treffens mit seiner Ex-Freundin mit dieser geschlafen haben – sie behauptet gegen ihren Willen. Zunächst wollte sie keine Anzeige erstatten. Erst ein Jahr später, nach der Einwirkung durch ihren neuen Freund, machte die Frau eine Aussage bei der Polizei. Strafverteidiger Bartsch, stellte in seinem Antrag dar, dass der Tatbestand durch die von der Frau geschilderte Situation gar nicht erfüllt war. Die Staatsanwaltschaft stellte antragsgemäß ein. 

Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte u.a.

26.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte u.a.  
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Dienst „Discord“ kinder- und jugendpornographische Inhalte hochgeladen zu haben. Im Rahmen einer Durchsuchung seien auf seinem Endgerät kinderpornographische Inhalte aufgefunden worden. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz darlegen, dass die stattgefundene Durchsuchung an schwerwiegenden Verstößen leidet und daher ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht. Im Übrigen war die Täterschaft unseres Mandanten hinsichtlich des vorgeworfenen Upload Vorgangs nicht nachweisbar. Bei den auf seinem Endgerät aufgefundenen minimalen Anzahl von inkriminierten Inhalten lag kein Besitzwille vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.   

Einstellung bei Tatverdacht der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

25.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern 
Ergebnis: Einstellung

Unserem 20-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen, die 13-jährige Anzeigeerstatterin dazu aufgefordert zu haben, ihm Nackt- und Unterwäschebilder zu schicken. Die beiden traten über einen Link der WhatsApp-Gruppe „IBF“ bei und lernten sich darüber kennen. In dessen Folge kam es zum Austausch romantischer und intimer Nachrichten, bis die Anzeigeerstatterin ihren Eltern davon erzählte, die mit ihr zur Polizei gingen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Lübeck konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornographischen Inhalten

24.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung und Besitz von kinderpornographischen Inhalten 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurden die Verbreitung und der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden auf einen CT-Report gestützt, es wurde eine Durchsuchung durchgeführt. Bei der Auswertung der sichergestellten Datenträger wurde eine nur sehr geringe Anzahl an inkriminierten Dateien gefunden. Daher konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig mit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Es fehlte schon die Zuordnung der tatrelevanten E-Mail-Adresse zu unserem Mandanten. Darüber hinaus waren die aufgefundenen Dateien nur in sogenannten Cache-Ordnern gespeichert. Außerdem wurde eine Vielzahl von Dateien ausgewertet und eben nur lediglich einzelne inkriminierte Dateien gefunden. Beides spricht gegen einen bewussten Besitz. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
 
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

Aktuelle Erfolge

Was Mandanten

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