{

Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

14.05.2025 – Freispruch vor dem Jugendschöffengericht ​bei Vergewaltigung

14.05.2025

WO? Amtsgericht Münster (Jugendschöffengericht) 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT:Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten, einem Heranwachsenden, eine Vergewaltigung vor. In einer engagierten und akribisch vorbereiteten Befragung der Anzeigenerstatterin konnte Rechtsanwalt Grabitz herausarbeiten, dass die belastende Aussage in ihrem Kern unplausibel war und erhebliche Inkonstanzen zwischen vorherigen Äußerungen der Anzeigenerstatterin und ihrer Aussage in der Hauptverhandlung zu verzeichnen waren. Auch ein Motiv für eine mögliche Falschbelastung konnte plausibel dargelegt werden. Dies überzeugte das Gericht. Es sprach den Mandanten auf Antrag der Verteidigung frei. 

12.05.2025 – Verfahren wegen Kinderpornographie – Eingestellt nach 20 Minuten

12.05.2025

WO? Amtsgericht in Niedersachsen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung gegen Beratungsgespräche

Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro verteidigte einen sehr jungen Mandanten im Jugendstrafrecht,  der sich mit einer Anklage konfrontiert sah, in der ihm das Verbreiten und der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen wurde. Die Verteidigung regte  zu Prozessbeginn ein Rechtsgespräch an. Zuvor verlass der Mandant eine ausführliche Stellungnahme, in der er insbesondere zu den  Hintergründen der Taten ausführte. Rechtsanwalt Moro verwies in dem Rechtsgespräch auf die geringe Bildanzahl und die lange Verfahrensdauer, sodass die Verfahrensbeteiligten letztlich übereinkamen das Verfahren gegen die Auflage die bereits begonnenen Beratungsgespräche fortzuführen. Der Mandant war erleichtert.

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

Aktuelle Erfolge

Was Mandanten

über uns sagen