27.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll im Anschluss an ein Festival versucht haben, in das Campingfahrzeug einer anderen Festivalteilnehmerin zu gelangen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Schilderungen der Zeugin äußerst widersprüchlich und damit unglaubhaft waren. Darüber hinaus wäre selbst bei Wahrunterstellung der Angaben der Zeugin der Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt gewesen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.