SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
09.02.2025 – Einstellung inkriminierte Dateien bei Staatsanwaltschaft Kiel
09.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT:Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
In einem Verfahren am Amtsgericht Ahrensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die besondere Lage des Mandanten mittels einer gut vorbereiteten Erklärung des Mandanten in den Fokus rücken. Er konnte zum einen heraus arbeiten, dass der Mandant nicht pädophil ist, zum Anderen die tragischen Lebensumstände und den Hintergrund des Besitzvorwurfs verdeutlichen. In einem Rechtsgespräch forderte die Staatsanwaltschaft zunächst eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ausgesetzt zur Bewährung. Dr. Hennig konnte nach längerer, aber konstruktiver Diskussion Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung gegen eine moderate Auflage (6 Therapiegespräche und Zahlungsauflage an den Kinderschutzbund) überzeugen. Das Verfahren konnte somit ohne Eintragung im Führungszeugnis und Vorstrafenregister erfolgreich abgeschlossen werden. Das Ergebnis bewegt sich weit außerhalb dessen, was nach Aktenlage erwartbar war.
07.02.2025 – Einstellung bei Besitz kinderpornografischer Inhalte
07.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
06.02.2025 – Einstellung bei sexueller Übergriff
06.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung
24.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie
24.01.2025
WO?Amtsgericht Herne-Wanne
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Der Mandant wurde wegen Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft aber davon überzeugen, das Strafverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Ein sehr wichtiges Ergebnis für den Mandanten. Denn durch eine Verurteilung drohte seine Aufenthaltserlaubnis entzogen zu werden.
05.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung
05.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Bekannte auf einem Musikfestival vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft analysierte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Aussage der Anzeigeerstatterin und konnte darlegen, dass die Aussage nach aussagepsychologischen Kriterien unglaubhaft ist. Es liegt nahe, dass es sich bei der Aussage aufgrund von suggestiven Einflüssen um eine sogenannte Scheinerinnerung handelt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
03.02.2025 – Einstellung bei sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger
03.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger
ERGEBNIS: Einstellung
03.02.2025 – Einstellung bei Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte
03.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
03.02.2025 – Einstellung bei Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
03.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
03.02.2025 – Einstellung bei Vornahme sexueller Handlungen an Kindern
03.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vornahme sexueller Handlungen an Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
02.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf exhibitionistischer Handlungen
02.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Braunschweig
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Es ging um den Vorwurf exhibitionistischer Handlungen. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Die Akte enthielt keine Anhaltspunkte dafür, dass unserem Mandanten bewusst gewesen ist, dass er beobachtet wurde. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






