SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
20.03.2025 – Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
20.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
20.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
20.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Auf seinem Smartphone wurde ein Video gefunden, dass über die Abtrennwand einer Toilette gefilmt zeigt, wie ein Mann mit heruntergezogener Hose auf der Toilette sitzt. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die gefilmte Person wurde nicht ermittelt. Ein Strafantrag lag nicht vor. Da das Strafgesetz die sexuelle Selbstbestimmung des Gefilmten schützt, ist dessen Interesse an der Verfolgung der Tat festzustellen und ausschlaggebend für die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
20.03.2025 – Einstellung bei gemeinschaftlichen sexuellen Übergriffs, sexueller Nötigung, Vergewaltigung
20.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: gemeinschaftlicher sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
19.03. Einstellung bei Vergewaltigung
19.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
19.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
19.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Bei einer Zusammenarbeit zwischen deutschen und US-amerikanischen Ermittlungsbehörden soll eine IP-Adresse ermittelt worden sein, von der unser Mandant, der die Unterstützung einer Jugendhilfe genießt, auf inkriminierte Dateien zugegriffen haben soll. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte herausarbeiten, dass kein Tatverdacht vorliegt, weil keinerlei inkriminierte Dateien auf dem bei einer Durchsuchung sichergestellten PC festgestellt werden konnten. Zudem hatten aufgrund der Eigenheit der Arbeitsweise einer Jugendhilfe eine Vielzahl von Personen Zugriffsmöglichkeiten auf die Verbindung.
19.03. Einstellung bei sexueller Missbrauch von Kindern
19.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
19.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Versuch der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten
19.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Versuch der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
18.03. Einstellung bei sexueller Belästigung
18.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
18.03.2025 – Anklage verhindert bei Vorwurf Sexuelle Belästigung
18.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll einen jüngeren Vereinskollegen beim gemeinsamen Besuch einer Therme berührt haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag tatsächliche sowie rechtliche Zweifel an der angeblichen Tat herausarbeiten. Es lag ein Prozesshindernis vor. Zudem war der einzige Belastungszeuge unglaubwürdig. Auch in rechtlicher Hinsicht war eine Strafbarkeit nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
17.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern und Besitz kinderpornographischer Inhalte
17.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Dem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll sich in einem Chatroom über sexuelle Handlungen an Kindern ausgetauscht haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass dem Mandanten kein strafbares Verhalten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar war. Bei den im Chat beschriebenen Handlungen handelte es sich nicht um reale Geschehnisse, sondern um Fantasien. Der Austausch von sexuellen Fantasien ist nicht strafbar. Strafbare Dateien wurden bei dem Mandanten nicht gefunden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





