20.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Auf seinem Smartphone wurde ein Video gefunden, dass über die Abtrennwand einer Toilette gefilmt zeigt, wie ein Mann mit heruntergezogener Hose auf der Toilette sitzt. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die gefilmte Person wurde nicht ermittelt. Ein Strafantrag lag nicht vor. Da das Strafgesetz die sexuelle Selbstbestimmung des Gefilmten schützt, ist dessen Interesse an der Verfolgung der Tat festzustellen und ausschlaggebend für die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.