17.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Dem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll sich in einem Chatroom über sexuelle Handlungen an Kindern ausgetauscht haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass dem Mandanten kein strafbares Verhalten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar war. Bei den im Chat beschriebenen Handlungen handelte es sich nicht um reale Geschehnisse, sondern um Fantasien. Der Austausch von sexuellen Fantasien ist nicht strafbar. Strafbare Dateien wurden bei dem Mandanten nicht gefunden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.