SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

11.02.2025 – Freispruch bei Vergewaltigungsvorwurf

11.02.2025

WO? Schöffengericht Bottrop
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Tatsächlich konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig in der Hauptverhandlung herausarbeiten, dass die Nebenklägerin schlicht ihren Ehemann mit dem Mandanten im Rahmen eines Seitensprungtreffens betrogen hatte. Genau so schilderte sie es zunächst ihrem besten Freund. Den eindeutigen amourösen Chat mit unserem Mandanten hatte sie gelöscht. So wollte sie als Opfer dar stehen und dem Vorwurf der Untreue entgehen.

Dr. Hennig hat den amourösen Chat an passender Stelle im Verfahren platziert. Nach stundenlanger Vernehmung und Befragung insbesondere durch die Verteidigung war am Ende sogar die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass hier nur ein Freispruch beantragt werden kann.

Gerade im Sexualstrafrecht kommt es häufig zu bewussten oder unbewussten Falschbeschuldigungen. In aller Regel können wir mit einer gut begründeten Schutzschrift bereits eine Anklage verhindern. Hier kam der Mandant jedoch mit der Anklage zu uns. Er hatte im Ermittlungsverfahren keinen Anwalt beauftragt, weil er meinte dies sei wegen seiner Unschuld nicht erforderlich. Ein schwerer Fehler. Zum Glück konnte dieser vor Gericht behoben werden.

10.02.2025 – Freispruch bei Vorwurf Vergewaltigung und sex. Missbrauch von Jugendlichen in fünf Fällen

10.02.2025

WO? Landgericht Hagen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung und sex. Missbrauch von Jugendlichen in fünf Fällen
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch von Jugendlichen in fünf Fällen vor. Er sollte mehrfach mit seiner siebzehnjährigen entfernten Verwandten gegen deren Willen Geschlechtsverkehr gehabt haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte in der Hauptverhandlung herausarbeiten, dass selbst bei Wahrunterstellung der in Teilen unglaubhaften Aussage nicht von strafbaren Handlungen auszugehen war. Denn die sexuell nicht unerfahrene Anzeigenerstatterin hatte zu keinem Zeitpunkt die Äußerung eines klar entgegenstehenden Willens geschildert. Ganz im Gegenteil: Chatverläufe legten die Annahme einer einvernehmlich geführten heimlichen Affäre zu dem Angeklagten nahe, deren plötzliches Auffliegen der Anzeigenerstatterin sehr unangenehm gewesen war. Das Gericht folgte den Argumenten der Verteidigung und sprach den Angeklagten frei.  So konnte eine mehrjährige Haftstrafe abgewendet werden.

24.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie

24.01.2025

WO?Amtsgericht Herne-Wanne
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Der Mandant wurde wegen Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft aber davon überzeugen, das Strafverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Ein sehr wichtiges Ergebnis für den Mandanten. Denn durch eine Verurteilung drohte seine Aufenthaltserlaubnis entzogen zu werden.

23.01.2025 – Freispruch beim Vorwurf Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie

23.01.2025

WO? Amtsgericht Lüdinghausen
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Freispruch

Der Mandant war wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie angeklagt. Rechtsanwalt Ippolito konnte auf Grundlage technischer Kenntnisse den Besitzvorwurf an den verbotenen Inhalten nachhaltig erschüttern. Das Gericht vermochte nicht den Besitzwillen des Mandanten festzustellen und folgte dem Antrag des Strafverteidigers: Freispruch!

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