SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

26.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte

25.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Flensburg 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserer Mandantin wurde Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Sie soll über WhatsApp eine inkriminierte Bilddatei verschickt oder erhalten haben. Einzige Ermittlungsergebnisse waren die Zuordnung einer IP-Adresse, sowie einer Handynummer. Eine Durchsuchung erfolgte nicht, entsprechende Dateien konnten entsprechend nicht gefunden werden. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass mehrere Personen auf das Gerät zugreifen konnten. Somit konnte jeder dieser Personen auch gehandelt haben. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

25.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

25.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Aachen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT:Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. In volltrunkenem Zustand sollte seiner Freundin in dem gemeinsamen Bett an Brust und Po gefasst haben, obwohl diese damit nicht einverstanden gewesen sei. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz die Vorwürfe ausräumen. Zum einen waren die Angaben der Anzeigenerstatterin diffus und unkonkret. Zum anderen wäre – bei Wahrunterstellung ihrer Beschwerden – davon auszugehen, dass unser schwer alkoholisierter Mandant keinen Belästigungsvorsatz hatte. Da die Berührungen nicht besonders intensiv waren und unser Mandant auch sofort damit aufgehört hatte, als er Gegenwind bekam, wurde auch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit hilfsweise beantragt. Dem konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht verschließen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

21.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung jugendpornografischer Inhalt

21.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund 
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Herstellung jugendpornographischer Inhalte mit Verbreitungsabsicht
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Herstellung jugendpornographischer Inhalte mit Verbreitungsabsicht vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten von sich angefertigt und über Snapchat versendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gab. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel an der Täterschaft des Mandanten. Im Übrigen war nicht ersichtlich, dass es sich tatsächlich um inkriminierte Dateien handelte. Zudem lag ein gesetzlicher Tatbestandsausschluss vor. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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