SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

30.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

30.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem heranwachsenden Mandanten wurde vorgeworfen, seine neue Partnerin in seinem Kinderzimmer vergewaltigt zu habenDie beiden waren erst seit wenigen Tagen ein Paar. Die im selben Haus lebende Pflegemutter bekam davon nichts mit. Sie stellte in der Nacht sogar fest, dass das junge Liebespaar Arm in Arm gemeinsam im Bett unseres Mandanten schlief. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aurich konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass erhebliche Zweifel an der Anschuldigung der noch sehr jungen Anzeigenerstatterin bestanden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgte keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

28.01.2026 Einstellung beim Verdacht sexueller Missbrauch

28.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Er soll seiner zu diesem Zeitpunkt 12-jährige Nachbarin mehrfach an den Oberschenkel gegriffen und seine Hand gehalten habe. Die Nachbarin hat ein Video aufgenommen. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass das Berühren des Oberschenkels und der Hand keine sexuelle Handlung darstellt und im Übrigen ein deutliche suggestive Einflussnahme der Eltern erkennbar ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

26.01.2026 Nichteröffnungsbeschluss bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

26.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Göttingen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen anderen Mann in der Dampfsauna seines Fitnessstudios sexuell belästigt zu haben. Die Mitarbeiter des Fitnessstudios verdächtigten unseren Mandanten. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Göttingen konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht schon aus tatsächlichen Gründen nicht vorliegt. Die durchgeführte Wahllichtbildvorlage war unbrauchbar. Zudem konnte Rechtsanwalt Bartsch aufzeigen, dass hochsuggestive Prozesse die Aussage maßgeblich beeinflusst hatten. Diese Argumentation überzeugte auch die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde eingestellt und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

26.01.2026 Erneute Bewährung beim Besitz kinderpornographischer Inhalte

26.01.2026

WO? Amtsgericht Lehrte
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Bewährung

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Die Freiheit des Mandanten stand allein deshalb auf dem Spiel, da dieser einschlägig vorbestraft war. Letztlich gelang es Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt das Gericht von einer erneuten Bewährung zu überzeugen. Die Freiheit des Mandanten blieb erhalten. 

26.01.2026 Einstellung beim Vorwurf Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen

26.01.2026

WO? Amtsgericht Ahaus
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
ERGEBNIS: Einstellung

Der noch junge Mandant wurde wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen angeklagt. Nach einer intimen Situation sollen Fotoaufnahmen in einer social-media-Gruppe geteilt worden sein. Strafverteidiger Ippolito stellte den Kontext des Tatvorwurfs her und führte Strafmilderungsgründe in das Verfahren ein. So gelang es, Gericht und Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, von einem Urteil abzusehen. Das Strafverfahren wurde gegen eine geringe Geldauflage eingestellt. Ergebnis: Einstellung.

24.01.2026 Einstellung beim Vorwurf des schweren Kindesmissbrauchs

24.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, an mehreren Kindern in einer Kindertagesstätte sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Anlass dieser Behauptungen war, dass die Mütter der Kinder mitbekommen hatten, dass gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien lief. Ab diesem Moment wurde die Unschuldsvermutung in ihr Gegenteil verkehrt und aus alltäglichen Handlungen Missbrauchshandlungen durch meinen Mandanten gemacht. Diese Behauptungen konnten sich nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht erhärten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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