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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

19.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte

19.07.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll inkriminierte Dateien auf einem ihm seitens der Ermittlungsbehörden zugeordneten Dropbox-Account hochgeladen und besessen haben. Eine Sicherstellung seiner Datenträger erfolgte nicht. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten bestand. Allein der das Verfahren auslösende CyberTipline-Report des NCMEC war nicht geeignet, den Vorwurf des Besitzes jugendpornographischen Materials zu begründen. Trotz des Umstandes, dass der Dropbox-Account auf dem Namen unseres Mandanten lief, blieb ungeklärt, wer auf dieses Konto zugreifen konnte. Zudem standen rechtliche Erwägungen den Voraussetzungen einer Verfahrensfortführung im Wege. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

17.07.2025 – Bewährungsstrafe beim Vorwurf der besonders schweren Zwangsprostitution

17.07.2025

WO? Landgericht Hamburg
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besonders schwere Zwangsprostitution, Zuhälterei
ERGEBNIS: Bewährung

Unser Mandant war mit den Vorwürfen der besonders schweren Zwangsprostitution sowie Zuhälterei konfrontiert. Vor dem Landgericht konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt erhebliche Zweifel an den Hauptvorwürfen herausarbeiten. Letztlich verblieb nur noch ein Bruchteil der Vorwürfe, was lediglich zu einer Bewährungsstrafe führte. Die Freiheit des Mandanten konnte erhalten bleiben.

16.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf Besitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte

16.07.2025

WO? Amtsgericht Hamburg St. Georg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen Missbrauchsvideos herunter geladen zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat den Mandanten direkt im Erstgespräch umfassend beraten, so dass der Mandant zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung fast 100 Therapiesitzungen vorzuweisen hatte. Mittels umfassender Erklärung, die gemeinsam vorbereitet wurde, konnte das Gericht einen äußerst positiven Eindruck gewinnen. Gleichzeitig konnte Dr. Hennig darlegen, dass aus technischen Gründen die Anklage nicht 1 zu 1 haltbar ist. Er konnte so die Staatsanwaltschaft und das Gericht von einer Einstellung gegen eine geringe Geldauflage überzeugen. Es erfolgt keine Eintragung im Vorstrafenregister oder Führungszeugnis. 

08.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf Sexuelle Belästigung

08.07.2025

WO? Amtsgericht in einer Stadt im Sauerland
WER? Defensio Strafverteidiger
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Defensio Strafverteidiger konnten in einem ursprünglich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern geführten Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren eine teilweise Einstellung erreichen. „Übriggeblieben“ waren noch zwei Anklagepunkte, bei denen es um den Vorwurf der sexuellen Belästigung ging. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in einer Stadt im Sauerland konnte der Vorwurf wiederum noch mehr entkräftet werden, sodass das Verfahren schlussendlich gegen eine geringe Geldauflage eingestellt wurde. Keine Eintragung im Bundeszentralregister, keine Eintragung im Führungszeugnis.

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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