29.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung von Kinder– und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Internetdienst „Discord“ kinder- und jugendpornographische Inhalte hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Es fehlten Anhaltspunkte für eine Verbreitungshandlung, und ein Besitz schied mangels eines entsprechenden Vorsatzes des Mandanten aus. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
